Kreisimpfzentrum Landkreis Rastatt
- Die ersten Impfungen in den vom Landkreis organisierten Impfambulanzen haben am Mittwoch, 1. Dezember 2021 begonnen.
- Am 24. Februar 2022 wird das Kreisimpfzentrum in Rastatt eröffnet.
Impfstoffe
- Biontech
- Moderna
- Novavax
- Johnson & Johnson
Öffnungszeiten
Dienstag bis Freitag von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Terminvereinbarung
Impfungen im Kreisimpfzentrum sind während der Öffnungszeiten ohne Termin möglich, aber weiterhin auch über das Termintool buchbar.
Hier können Sie Ihren Termin online buchen.
Zur Beachtung
- Aktuelle STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
- Eine 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung empfiehlt die STIKO gesundheitlich besonders gefährdeten bzw. exponierten Personengruppen.
Laut STIKO sind 2. Auffrischimpfungen aktuell ausschließlich für nachfolgend genannte Personengruppen und unter Beachtung der Mindestabstände möglich. Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung
- Menschen ab 70 Jahren
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege
- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren
Frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung
- Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen
Treffen die oben genannten Voraussetzungen für die 2. Auffrischungsimpfung nicht zu oder ist der entsprechende Mindestabstand zur Grundimmunisierung bzw. 1. Auffrischimpfung unterschritten, müssen wir Sie leider abweisen. - Impfungen von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren führen wir nur im Rahmen spezieller Aktionen und nach vorheriger Terminvereinbarung durch. Termine sind über das Termintool (siehe unten) buchbar.
Sonder-Impfaktionen
Kinder-Impfaktionen
Die nächsten Impfaktionen für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren finden...
- ...am 16. Juli 2022 im Kreisimpfzentrum in Rastatt statt. Termine sind über das Termintool (siehe unten) buchbar.
Haben Flüchtlinge einen Anspruch auf eine Impfung gegen Corona?
Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit haben Personen gemäß § 1 Absatz 1 Corona-Impfverordnung auch ohne Krankenversicherung einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben. In den Fällen der ukrainischen Geflüchteten ist von der Voraussetzung des „gewöhnlichen Aufenthalts“ auszugehen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Internetseite unter Ukraine
Infofilm zum Kreisimpfzentrum
Kurzinterviews von Fachärzten zum Thema Impfen
- Kurzinterview Dr. Bruno Eisemann, Facharzt für Allgemeinmedizin: Sind die aktuellen Impfstoffe gegen COVID-19 überhaupt ausreichend erprobt?
- Andreas Zahn, Arzt im Bereitschaftsdienst (psychosomatische Klinik): Die Impfung als Möglichkeit gelassener mit Ängsten umzugehen.
- Dr. Ulrike Zimmermann, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie: Macht es für aktive Sportlerinnen und Sportler Sinn sich impfen zu lassen?
- Dr. Denes Nagy, Facharzt für Viszeralchirurgie: Ein guter Grund, warum die COVID-19 Impfung nicht nur einen selbst, sondern auch anderen hilft.
- Waike Dressel, Fachärztin für Pädiatrie: Ist die COVID-19 Impfung für Kinder und Jugendliche sicher?
- Dr. Ralf Spahn, Kinderarzt: Warum wir die COVID-19 Impfung als Privileg sehen können.
- Dr. Olena Grybun (UKR), Fachärztin für Allgemeinmedizin: Möglichkeit der ärztlichen Aufklärung für ukrainische Geflüchtete.
- Dr. Adela Popa (RO), Assist. Kinderärztin: Angebot zur ärztlichen Aufklärung in Rumänisch.
Verimpfungsstatistik
Übersicht der aktuellen Verimpfungsstatistik (PDF, 178 KB)
Weitere Informationen
Gelber Impfpass ab 1. Dezember als 2G-Nachweis nicht mehr ausreichend bzw. gültig
Kurze Erinnerung, ab dem 1. Dezember 2021 sind die gelben Impfpässe als Nachweis für 2G nicht mehr gültig. Der Nachweis einer Impfung ist dann nur noch mit einem QR-Code möglich. Wer bislang lediglich den gelben Impfpass benutzt hat, sollte sich einen QR-Code ausstellen lassen. Der QR-Code befindet sich auf dem digitalen Impfzertifikat, das man entweder direkt bei der Impfung erhält oder mit dem gelben Impfpass im Anschluss an die Impfung in der Apotheke abholen kann. Der QR-Code kann dann entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden.
Ausführliche Pressemitteilung: Gelber Impfpass reicht künftig nicht mehr aus
Quelle: Baden-Württemberg.de
Land startet Impf-O-Mat mit Eckart von Hirschhausen
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Nur mit ausreichender Impfquote können wir die Pandemie bekämpfen. Der Impf-O-Mat ist für Impfvorsichtige eine Entscheidungshilfe“
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat mit Unterstützung des Robert Koch-Institutes (RKI) im Rahmen der Impfkampagne #dranbleibenBW einen Impf-O-Mat entwickelt. Das interaktive Internetangebot bietet spannende Zahlen und Fakten zum Thema COVID-19 – unterhaltsam aufbereitet und präsentiert von Prof. Dr. Eckart von Hirschhausen und Dr. Natalie Grams-Nobmann. [...] Ausführliche Pressemitteilung: Land startet Impf-O-Mat mit Eckart von Hirschhausen
Der Impf-O-Mat steht ab sofort unter impf-o-mat.dranbleiben-bw.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung gibt es auf der Kampagnenseite www.dranbleiben-bw.de.
Quelle: Baden-Württemberg.de