Grüne Wellen sind kein Allheilmittel

Wer kennt die Situation nicht: Man fährt auf eine Ampel zu, die „grün“ leuchtet. Kurz vor knapp schaltet die Ampel doch um, wird Gelb. Also bremsen, anhalten und bei Rot warten. Das Landratsamt Rastatt erreichen immer wieder Anfragen mit der Forderung, mehr sogenannte „grüne Wellen“ einzurichten, um Autofahrer auf Hauptverkehrsstraßen zu bevorrechtigen. In einer Mitteilung erläutert das Straßenbauamt, was eine grüne Welle ist, unter welchen Bedingungen diese eingerichtet werden kann und wo es erfolgreiche Beispiele in der Praxis gibt.

„Für die Grüne Welle werden die betroffenen Ampeln so geschaltet, dass man beim Befahren des Straßenzuges mit einer bestimmten Geschwindigkeit jede Ampel innerhalb der entsprechenden Grünphase queren kann“, erklärt Dr. Jens Harich, Leiter des Straßenbauamtes. Somit wird ein kontinuierlicher Verkehrsfluss in der Hauptrichtung erreicht. In der Regel lassen sich aufgrund der örtlichen Verhältnisse Grüne Wellen nur in einer Richtung sinnvoll einrichten. Meist wird eine der Fahrtrichtungen bevorzugt, etwa morgens der Verkehrsfluss stadteinwärts und nachmittags die entgegengesetzte Richtung.

Im Zuge einer grünen Welle ist es zwingend notwendig, dass die sogenannten Umlaufzeiten identisch sind und an allen Ampeln vorherrschen. Das ist die Zeit, die vergeht, bis der gleiche Verkehrsstrom erneut Grün bekommt; in der Regel 90 Sekunden. Eine variable Umlaufzeit, das heißt, die Ampel modifiziert die Grünzeiten anhand der anfallenden Verkehrsstärke, wie sie bei verkehrsabhängigen Steuerungen zu finden ist, kann in grünen Wellen nicht verwendet werden. „Durch diese notwendigen gleichen Umlaufzeiten wird aber das Gesamtsystem der mit der Grünen Welle verknüpften Ampeln auch weniger flexibel“, betont das Straßenbauamt. Hinzukommt, dass die Leistungsfähigkeit der beteiligten Ampeln bezüglich des Verkehrs der einbiegenden Fahrzeuge sinkt, da das Augenmerk auf der Hauptrichtung liegt.

In der Region gibt es eine gut funktionierende Grüne Welle im Zuge der B 36 zwischen Durmersheim und Karlsruhe. Die Abstände der Ampeln sind nicht zu weit auseinander und auch die zwei Spuren pro Fahrtrichtung unterstützen hier die Grüne Welle maßgeblich.

Bahnübergänge, unvorhersehbar wechselnd starker einbiegender Verkehr (etwa bei Veranstaltungen oder Schichtwechsel) oder Fahren mit Geschwindigkeiten oberhalb des vorgegebenen gesetzlichen Limits sind Faktoren, die die Grüne Welle negativ beeinflussen und den gleichmäßigen Verkehrsfluss zum Erliegen bringen können. Auch sehr große Abstände der Ampeln und Parken in zweiter Reihe sind behindernde Einflüsse. Daher sollten möglichst zwei Fahrspuren pro Richtung zur Verfügung stehen, um die genannten Einflüsse so minimal wie möglich zu halten.

„Im Zuge der B 3 Ortsdurchfahrt Rastatt könnte sinnvoller Weise nur im Bereich zwischen der Eisenbahnbrücke im Norden und der Ludwigsfeste eine Grüne Welle eingerichtet werden“, so Harich. In diesem Bereich sind zwei Spuren pro Fahrtrichtung vorhanden und dadurch wenige störende Einflüsse. In der Fortführung der B 3 durch Rastatt, zwischen Ludwigsfeste und dem B 3 Abzweig nach Sandweier, sind zwar viele Ampeln vorhanden, jedoch gibt es hier nur eine Spur pro Richtung, die die Einrichtung der grünen Welle aufgrund zu vieler Faktoren wie Geschäftsverkehr oder Ein- und Ausparken nicht möglich macht.

Aufgrund des teilweise hohen Verkehrsaufkommens, insbesondere zu Zeiten der Schichtwechsel ortsansässiger Firmen, sollten daher Verkehrsteilnehmer ausreichend Pufferzeiten einplanen und grundsätzlich gelassen bleiben und sich bewusstmachen, dass jeder Autofahrer Mitverursacher von Staus und langen Warteschlangen an Ampeln ist. „Die Grüne Welle ist kein Allheilmittel und lässt sich nur selten für alle Verkehrsteilnehmer gleichzeitig befriedigend einrichten“, befindet der Leiter des Straßenbauamtes. Kurze Wege sollten ohnehin stets zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden.

(Erstellt am 04. September 2023)