Gesetzliche Pflegeversicherung mit neuen Regelungen beim Entlastungsbetrag

Seit Jahresbeginn gibt es Änderungen beim Entlastungsbetrag im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Pflegestützpunkt des Landkreises Rastatt weist darauf hin, dass diese Leistung allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht und eine ambulante, niederschwellige Unterstützung im Alltag ermöglichen soll.

Der Betrag wurde zum 1. Januar auf 131 Euro monatlich angehoben. Auch können Leistungen über den Entlastungsbetrag einfacher in Anspruch genommen werden. Insbesondere ist es nunmehr möglich, auch ehrenamtliche Kräfte unbürokratisch für die Alltagsunterstützung einzusetzen und deren Tätigkeit direkt mit den Pflegekassen abzurechnen.

Weitere Informationen

Auf der Homepage des Sozialministeriums.

Service

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Rastatt berät kostenfrei und neutral rund um das Thema Pflege. Standort Rastatt für den nördlichen Landkreis, Telefon 07222 381-2152, Standort Bühl für den südlichen Landkreis, Telefon 07223 935-7130, Standort Gaggenau für das Murgtal, Telefon 07222 381-2850, oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt@landkreis-rastatt.de.