Gemeinnützige Arbeit für Jugendliche – Einsatzstellen gesucht

Jugendliche machen Fehler - das gehört zum Erwachsenwerden. Doch wenn dabei das Gesetz übertreten wird, folgt schnell ein Strafverfahren. Im Jugendstrafrecht ist nicht die Strafe das Ziel, sondern die Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten, die Förderung sozialer Kompetenzen und die Prävention vor weiteren Straftaten. Daher ist ein probates Mittel der Sanktion die gemeinnützige Arbeit.

Damit Jugendliche zeitnah diese Möglichkeit haben, sucht die Jugendgerichtshilfe im Landkreis Rastatt Einsatzstellen, die bereit sind, jungen Menschen im Rahmen ihres Strafverfahrens eine zweite Chance zu geben. Gesucht werden gemeinnützige Organisationen, Vereine, Einrichtungen der öffentlichen Hand oder kirchliche Träger, die Jugendlichen ab 14 Jahren einfache, sinnvolle Aufgaben anbieten können.

Jugendliche leisten eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden in sozialen, kulturellen oder öffentlichen Einrichtungen ab. Ob im Tierheim, bei der Stadtgärtnerei, im Sportverein oder in Pflegeeinrichtungen – die Möglichkeiten sind vielfältig, und der Lerneffekt ist groß. Viele Jugendliche gewinnen durch die Arbeit Struktur, Verantwortungsbewusstsein – und manchmal auch neue Perspektiven.

Einrichtungen, die solche Einsatzmöglichkeiten bieten, ermöglichen Jugendlichen positive Erfahrungen. Die Jugendlichen erleben Anerkennung durch die praktische Arbeit und leisten gleichzeitig einen wertvollen Beitrag für die Gemeinschaft. Viele Jugendliche können das für sich nutzen und bereichern die Einrichtungen, in denen sie die Stunden leisten. Manche tun sich aber auch schwer mit Pünktlichkeit, Fleiß und Zuverlässigkeit.

Kontakt: Jugendgerichtshilfe des Landkreises Rastatt, Telefon 07222 381-2529 oder E-Mail an m.berg@landkreis-rastatt.de.

(Erstellt am 02. September 2025)