Geflügelpest: Aufstallungsgebot entlang des Rheins bis zum 12. Februar 2026 verlängert
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Rastatt zur Aufstallung von Geflügel vom 13. November 2025 wird bis einschließlich Donnerstag, 12. Februar 2026, verlängert. Grund dafür sind nach Angaben des Veterinäramts im Landratsamt Rastatt weitere Nachweise des Vogelgrippevirus H5N1 bei tot aufgefundenen Wildvögeln.
Die Allgemeinverfügung vom 13. November 2025 war zunächst bis zum 15. Januar 2026 befristet. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) bewertet das Risiko eines Viruseintrags in Geflügelhaltungen allerdings weiterhin als hoch. In Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg wird das bisherige Aufstallungsgebot deshalb um vier Wochen verlängert.
Das Landratsamt Rastatt weist darauf hin, dass Geflügelhalter zum Schutz der Tierbestände verpflichtet sind und die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten müssen. Dazu zählen beispielsweise die Vermeidung des Kontakts von Hausgeflügel zu Wildvögeln sowie das Betreten der Ställe nur mit stallspezifischer Schutzkleidung. Diese Vorsorgemaßnahmen sind notwendig, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel, sollen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Geflügelpest und zu den geltenden Schutzmaßnahmen sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sowie des Friedrich-Loeffler-Instituts verfügbar. Bei weiteren Fragen gibt das Veterinäramt im Landratsamt Rastatt, Telefon 07222 381-5400, Auskunft.