Geflügelpest bei Wildvögeln in Baden-Württemberg festgestellt – Landratsamt mahnt zur Einhaltung der Biosicherheit zum Schutz von Geflügelhaltungen

Im Dezember 2023 wurde der Erreger der Geflügelpest bei einem Kranich im Landkreis Rottweil festgestellt. Der Nachweis ist in diesem Winter bisher der einzige Vogelgrippefall in Baden-Württemberg.

In Deutschland und in vielen Nachbarländern ist das Virus jedoch sehr verbreitet in der Wildvogelpopulation. Auch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) hat in seiner aktuellen Risikobewertung das Eintragsrisiko, ausgehend von Wildvögeln, in die Geflügelhaltungen bundesweit als „hoch“ eingestuft. Daher sollten nun alle Geflügelhalter geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre Tiere zu schützen.

Das Veterinäramt beim Landratsamt Rastatt appelliert deshalb an alle Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Geflügelhaltung unbedingt konsequent einzuhalten. Jeder Halter von Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen, insbesondere mit Auslauf- oder Freilandhaltung, ist angesprochen.

Eine Ansteckung lässt sich am besten verhindern, wenn Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln soweit wie möglich ausgeschlossen wird. Das Betreten der Tierhaltung durch unbefugte Personen muss verhindert werden. Es ist zudem wichtig, die Tiere nicht im Außenbereich zu füttern oder zu tränken. Dadurch wird verhindert, dass Wildvögel angelockt werden. Zusätzlichen Schutz vor dem Eindringen von Wildvögeln bietet die Übernetzung von Ausläufen.

Weiteren Schutz bietet Kleidung, insbesondere Schuhwerk, die nur in der eigenen Geflügelhaltung getragen wird. Fremde Personen sollten die Tierhaltung nur in Ausnahmefällen betreten und dann nur mit Schutzkleidung (wenn beispielsweise ein Tierarztbesuch notwendig ist). Regelmäßige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen der Schutzkleidung sowie der Stallungen sind anzuraten.

Sollten im Bestand erhöhte Krankheitsanzeichen, unklare oder gehäufte Todesfälle auftreten, muss das zuständige Veterinäramt informiert werden. Dann können auch Laboruntersuchungen eingeleitet werden, die kostenfrei sind.

Die Allgemeinverfügung zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügelhaltungen vom 16. Januar 2023 ist weiterhin gültig. Diese Allgemeinverfügung, die für alle Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) gilt, sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte der Vögel gegen unbefugten Zutritt.
  • Ställe oder die sonstigen Standorte der Vögel dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden.
  • Unverzügliche Reinigung und Desinfektion der Schutzkleidung nach Gebrauch, unschädliche Beseitigung von Einwegschutzkleidung.
  • Nach jeder Einstallung oder Ausstallung der Vögel müssen die dazu eingesetzten Gerätschaften, der Verladeplatz und die frei gewordenen Stallungen gereinigt sowie desinfiziert werden.
  • Eine ordnungsgemäße Bekämpfung von Mäusen und Ratten muss durchgeführt und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden.
  • Vorhaltung einer betriebsbereiten Einrichtung zum Waschen der Hände sowie einer Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe (z.B. Desinfektionsmittelwanne).
  • Zur Früherkennung eines möglichen Seucheneintrags hat die Tierhalterin oder der Tierhalter das Veterinäramt über die gemäß § 4 Geflügelpest-Verordnung veranlassten Maßnahmen (u.a. Tierarztbesuch aufgrund unklarer Symptome oder Todesfälle) unverzüglich zu informieren.
  • Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen auf Geflügelpest sind ausschließlich in den Landesuntersuchungseinrichtungen Baden-Württembergs durchzuführen und erfolgen ohne Rechnungstellung. Informationen zu den jeweiligen Untersuchungseinrichtungen erteilt das Veterinäramt beim Landratsamt Rastatt.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Geflügelhaltungen, auch Kleinsthaltungen zu privaten Zwecken, beim Veterinäramt angezeigt werden müssen. Ein entsprechender Antrag ist auf der Homepage des Landkreises Rastatt oder direkt beim Veterinäramt erhältlich.

Service

Bei weiteren Fragen können sich Tierhalterinnen und Tierhalter an das Landratsamt Rastatt, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, unter der Telefonnummer 07222 381-5400 wenden.

Weitere Informationen zur Geflügelpest und zum Risiko eines Seucheneintrags in die heimische Haus- und Wildvogelpopulation sind zu finden auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Instituts und der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz