Förderaufruf für Projektmittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen dem Land Baden-Württemberg rund 219 Millionen Euro zur Verfügung. Auf den Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden entfallen davon für das Jahr 2025 noch insgesamt 307.906 Euro.

Die regionale Umsetzung der Projektförderung erfolgt über den ESF-Arbeitskreis, in dem alle in der Region Mit-telbaden im Bereich Ausbildung und Beschäftigung tätigen Institutionen und Einrichtungen vertreten sind. Im Zuge der Regionalisierung des ESF wird seit langer Zeit eine jährliche Überprüfung der vom Arbeitskreis festgelegten Förderstrategie vorgenommen. Dazu gehört, dass sich der Arbeitskreis einen Überblick über die Ergebnisse der in den vergangenen Jahren geförderten und durchgeführten Projekte verschafft. Weiter werden anhand verschiedener aktueller und zeitnaher Daten und Zahlen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit, hier auch insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, sowie zur Entwicklung in den Haupt-, Werkreal- und Realschulen im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden Überlegungen zu den zukünftigen Förderansätzen angestellt. Für das Jahr 2025 gelten weiterhin die aktuell gültigen Förderschwerpunkte der letzten Jahre.

Für 2025 können daher ESF-Fördermittel für die Durchfüh-rung von Projekten beantragt werden, welche einer akti-ven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancen-gleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe so-wie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen dienen.

Die bisherige Strategie ermöglicht es auch, Geflüchtete aus der Ukraine als Teilnehmende zu gewinnen. Entsprechende Projekte werden seitens des Arbeitskreises besonders begrüßt.

Besonderen Förderbedarf sieht der Arbeitskreis weiterhin im Bereich des Integrationsziels für Frauen, Alleinerzie-hende, schwerbehinderte Langzeitarbeitslose sowie für Personen im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB IX. Außerdem für Personen im Leistungswechsel aus dem SGB III nach SGB II.

Im Bereich des Ausbildungsziels sieht der Arbeitskreis den identischen Handlungsbedarf wie in den Vorjahren, nämlich beim Erreichen eines Schulabschlusses und zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. In der laufenden Förderperiode können die Projekte bereits ab Jahrgangsstufe 5 einsetzen.

Im Hinblick auf die gesellschaftlichen Veränderungen be-grüßt der Arbeitskreis weiterhin Projektanträge, welche „inklusive Angebote“ als Inhalt haben. An den Fördermaß-nahmen sollen Mädchen bzw. junge Frauen mindestens entsprechend ihres Anteils innerhalb der Zielgruppe vertreten sein.

Die Projektanträge sollen die Ausgangssituation, eine klare Formulierung der Zielstellung(en) sowie eine darauf abge-stimmte Darstellung der inhaltlichen und methodischen Umsetzung des Vorhabens beinhalten. Ebenso sind die zu erwartenden Ergebnisse der Projektarbeit zu benennen. Dies betrifft im Besonderen den Gender-Mainstreaming-Ansatz. Darüber hinaus sollen der Umfang und die Prob-leme der Zielgruppe des Projekts prägnant dargestellt und der daraus resultierende Förderbedarf des Personenkreises ersichtlich werden.

Der ESF-Arbeitskreis des Landkreises Rastatt und des Stadtkreises Baden-Baden orientiert sich für das Förder-jahr 2025 bezüglich der Budgetanteile an der Vorgabe bzw. Verteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, wonach 60 Prozent des Budgets für das Integrationsziel und 40 Prozent für das Bildungsziel verwendet werden sollen.

Um eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds in der neuen Förderperiode erhalten zu können, darf der ESF-Interventionssatz maximal 40 Prozent und minimal 30 Prozent der förderfähigen Projektkosten betragen.

Für das Förderjahr 2025 können wiederrum ausschließlich ESF-Projekte bewilligt werden, deren förderfähige Ge-samtkosten einen Betrag von 30.000 Euro nicht unter-schreiten. Des Weiteren beträgt die zu erreichende Min-destteilnehmeranzahl zehn Personen.

Anträge für den Förderzeitraum ab 1. Januar 2025 müssen bis spätestens 31. Mai 2024 bei der Landeskreditbank Ba-den-Württemberg, Schlossplatz 10, 76135 Karlsruhe, ein-gereicht werden. Eine Antragstellung ist ausschließlich un-ter www.esf-bw.de möglich. Dort sind unter ESF Plus, Förderbereich Arbeit und Soziales, Antragsverfahren ELAN weitere Informationen zum dazu eingesetzten Antragsver-fahren zu finden.

Weitere Informationen

Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises beim Landratsamt Rastatt, Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung, Am Schlossplatz 5, Ansprechpartner Albert Kölmel, Tel.: 07222 381-2107 oder hier.