Flurbereinigung in Zeiten des Klimawandels
Die Flurbereinigung befindet sich im Wandel: Die Verfahren haben nicht mehr nur das Zusammenlegen von Grundstücken und das Schaffen neuer Feldwege zur Aufgabe. Ökologische Aspekte, der Klimawandel und Starkniederschläge rücken immer stärker in den Fokus.
„Im Landkreis Rastatt liegt ein Schwerpunkt bei der Bearbeitung von Flurbereinigungsverfahren in der Offenhaltung der Landschaft“, so Thomas Weiß vom Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung im Landratsamt. „Gerade im Murgtal mit seinen Seitentälern droht durch Aufgabe der Flächenbewirtschaftung die natürliche Sukzession und damit die Zerstörung der ökologisch hochwertigen Kulturlandschaft.“ Neue Herausforderungen entstehen, die es mit Kommunen, Eigentümern und beteiligten Verwaltungen zu bewerkstelligen gilt. Schon vor Jahren hat das Ministerium für Ländlichen Raum des Landes Baden-Württemberg die Ökologie als Grund für die Anordnung eines Verfahrens eingeführt. Mittlerweile zählt auch der Klimaschutz dazu. Werden diese Aspekte berücksichtigt, werden Zuschläge zum Grundzuschuss gewährt.
Zur Verbesserung des Klimas können Maßnahmen der Gewässerrenaturierung, der Moorrenaturierung und das Anlegen von Rückhaltebecken umgesetzt werden. Aber auch die Verbesserung des Kaltluftaustausches durch Beseitigen von Sukzessionsflächen gehört zu den Klimazielen. „Im Murgtal wurden in den vergangenen Jahren bereits solche Klimaziele in verschiedenen Verfahren in Weisenbach und Forbach umgesetzt - sie wurden aber nicht als solche deklariert“, betont Weiß. Im Flurbereinigungsverfahren Gernsbach/Loffenau werden bei der aktuell aufgestellten Planung an mehreren Stellen Wasserrückhaltungen eingeplant. Ebenso soll der nächtliche Kaltluftstrom wieder besser abfließen können, wenn im Laufbachtal vorkommende Sukzessionsflächen oder Fichtenriegel entfernt werden.
„Moderne Flurbereinigungsverfahren benötigen Zeit“, weiß Thomas Weiß und ergänzt: „Oftmals können wir bereits bei kleineren Planungen, beispielsweise bei der Umsetzung eines Biotopverbundes, Lösungen anbieten.“ Ein Instrument ist hierbei der „Freiwillige Landtausch“, ein kleinräumiges Verfahren, bei dem lediglich ganze Flächen getauscht werden. So können Kommunen oder Naturschutzverbände ihre Flächen mit denjenigen Eigentümern tauschen, die im Planungsbereich von Biotopmaßnahmen ihre Flächen haben und diese nicht verkaufen wollen. Thomas Weiß: „Wir haben in den letzten Jahren sehr gute Erfahrungen mit Freiwilligen Landtauschen gemacht.“ Sie dauern in der Regel nur wenige Wochen und sind kostenfrei. Neben der Unterstützung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dient ein Freiwilliger Landtausch ebenso der Verbesserung der Agrarstruktur.
Aber auch ganz ohne Flurbereinigung gibt es Lösungsansätze. Sind Feldwege in einem desolaten Zustand, so kann die jeweilige Gemeinde Fördergelder zur „Modernisierung Ländlicher Wege“ im Landratsamt beantragen. Davon haben in den vergangenen Jahren einige Gemeinden im Landkreis Rastatt profitiert und 40 Prozent Zuschuss zu den Sanierungskosten erhalten.