Ehrenamtliche Vormundschaft – eine Aufgabe mit Verantwortung

Eltern können oder dürfen manchmal aus den unterschiedlichsten Gründen nicht die Verantwortung für ihr Kind tragen. Dann bestellt das zuständige Familiengericht einen Vormund. Überwiegend wird die Vormundschaft vom Jugendamt ausgeübt. Die Aufgabe kann aber auch von einem ehrenamtlichen Vormund übernommen werden. Das Jugendamt des Landkreises Rastatt sucht Menschen, die bereit sind die rechtliche Verantwortung für ein Kind oder einen Jugendlichen zu übernehmen.

Dieses anspruchsvolle Ehrenamt bringt nach Angabe des  Sachgebiets Beistandschaften und Vormundschaften zahlreiche Aufgaben und Herausforderungen mit sich. Ein Vormund ist gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen und gleichermaßen berechtigt wie auch verpflichtet, alle notwendigen Rechtshandlungen vorzunehmen. So bedarf es beim Abschluss von Verträgen der rechtlichen Vertretung des Kindes oder Jugendlichen. Dazu zählen unter anderem Versicherungsverträge oder Verträge zur ärztlichen Behandlung.

Weiterhin kümmert sich der ehrenamtliche Vormund um Behördenangelegenheiten. Er beantragt beispielsweise Sozialleistungen oder eine Aufenthaltserlaubnis. Darüber hinaus kann auch die gerichtliche Vertretung erforderlich sein, wenn es um Erbangelegenheiten oder Sorgerechtsstreitigkeiten geht. Die Vermögenssorge, etwa das Einrichten eines Bankkontos, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Der ehrenamtliche Vormund trifft auch sämtliche Entscheidungen in Bildungs- und Erziehungsfragen. Dazu zählen die Schulauswahl, das Festlegen von außerschulischen Aktivitäten sowie die Unterbringung. Auch über den Kontakt zu der leiblichen Familie muss situationsbedingt entschieden werden.

Neben rechtlichen Entscheidungen geht es laut Jugendamt vor allem auch um die Unterstützung in persönlichen und sozialen Belangen. Der ehrenamtliche Vormund muss deshalb eine stabile Bezugsperson sein, die dem Kind oder Jugendlichen Halt gibt, dessen Entwicklung fördert und seine Interessen vertritt. Da Kinder und Jugendliche in den wenigsten Fällen im Haushalt des ehrenamtlichen Vormunds leben, sind regelmäßige persönliche Kontakte zwischen Vormund und Kind, in der Regel mindestens einmal im Monat, gesetzlich vorgesehen.

Die Landkreisverwaltung verweist darauf, dass eine ehrenamtliche Vormundschaft eine bedeutende Verantwortung darstellt, die das Leben eines jungen Menschen maßgeblich beeinflusst. Ehrenamtliche Vormünder müssen darum eine hohe Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und eine stabile emotionale Verfassung aufweisen. Zur Vorbereitung und Ausübung ihrer Tätigkeit werden sie vom Jugendamt umfassend beraten und begleitet.

Information: Bei Interesse gibt das Jugendamt gerne Auskunft unter Telefon 07222 381-2252 oder per E-Mail an servicestelle.vormundschaft@landkreis-rastatt.de.