Das Recht auf ein Basiskonto

„Plötzlich stand ich ohne Konto da!“ Dieser Satz ist in der Schuldnerberatungsstelle des Landratsamtes Rastatt häufiger zu hören. Mitarbeiterin Karina Bender berichtet: „Hilfesuchende, die mit diesem Problem zu uns kommen, haben ihr Konto meist in Folge von Schulden und Pfändungen verloren. Die Ursachen für die Schulden sind vielfältig, aber Krankheit oder Verlust des Arbeitsplatzes sowie Trennung spielen häufig eine Rolle. Aber auch vorübergehende Obdachlosigkeit ist oft ein Auslöser dafür, dass jemand sein Konto verliert.“

Dabei ist ein Leben ohne Girokonto heutzutage fast unmöglich. Egal ob Lohn, Sozialleistungen, Miete, Strom oder Versicherungen - ohne Girokonto geht nichts. Schon 2016 hatte die EU entschieden, dass jeder Mensch ein Recht auf ein Konto hat. Deutschlandweit haben Menschen - auch Personen ohne festen Wohnsitz und einkommensschwache Menschen und Asylbewerber - ein Recht auf ein sogenanntes „Basiskonto“.

Ein Girokonto zu haben, ist ein Grundbedürfnis“, bekräftigt die Schuldnerberaterin und ergänzt: „Ein Basiskonto ermöglicht jedem, unabhängig von der Kreditwürdigkeit, die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr.“ Auch darf es grundsätzlich nur im Guthaben geführt werden. „Als Schuldnerberatungsstelle raten wir unseren Klienten, bereits im Eröffnungsantrag anzugeben, dass das Konto als Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) geführt werden soll.“ Denn die zusätzliche P-Funktion schützt das pfändungsfreie Guthaben.

Karina Bender: „Das Basiskonto muss alle grundlegenden Funktionen eines Girokontos bieten. Die Anzahl der Zahlungen, Lastschriften oder Überweisungen darf nicht beschränkt werden. Und bietet das Kreditinstitut seinen Kunden an, Girokonten generell online zu führen, muss dies auch beim Basiskonto möglich sein.

Voraussetzung für ein Basiskonto ist, dass der Antragsteller aktuell kein Konto hat, das ihm die gleichen Leistungen bietet. „Der Rechtsanspruch besteht auch, wenn ein bestehendes Konto von der Bank oder vom Antragsteller selbst gekündigt wurde, selbst dann, wenn dieses Konto noch nicht aufgelöst ist“, betont die Expertin.

Für die Eröffnung eines Basiskontos muss bei dem gewünschten Kreditinstitut ein schriftlicher Antrag gestellt  werden und der Antragsteller muss seine Identität nachweisen. Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten und die Antragsformulare auf Anforderung zur Verfügung zu stellen, auch zum Download. Banken müssen den Antrag annehmen und den Eingang bestätigen.

Für jedes Konto müssen Banken die Steuer-ID des Kontoinhabers erfassen, auch für ein Basiskonto. „Die Kontoeröffnung darf aber nicht wegen einer fehlenden Steuer-ID verweigert werden, diese kann nach der Eröffnung nachgereicht werden“, weiß Bender.

Wenn alle Angaben vollständig vorliegen, muss das Kreditinstitut innerhalb von zehn Geschäftstagen entweder das Basiskonto eröffnen oder dem Antragsteller schriftlich mitteilen, warum sein Antrag abgelehnt wird. In der Praxis ist es trotz der eindeutigen Rechtslage leider dennoch oftmals schwierig, ein Basiskonto zu erhalten. Nicht selten würden Klienten von den Banken weggeschickt mit dem Argument, wegen schlechter Schufa-Einträge sei eine Kontoeröffnung nicht möglich, so der Erfahrung der Schuldnerberatungsstelle. „Bei einer mündlichen Zurückweisung sollte ein Antragsteller immer auf eine schriftliche Erklärung der Bank bestehen. Denn dann kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) eingeschaltet werden, um die Rechtmäßigkeit der Ablehnung zu überprüfen.

Service: Wer im Landkreis Rastatt wohnt und Grundsicherung für Erwerbsfähige (Bürgergeld) oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit bezieht, erhält bei Bedarf Beratung und Unterstützung durch die Schuldnerberatungsstelle im Landratsamt.