Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV-8) in Baden-Württemberg
Erstmalig seit 2019 wurde Anfang Oktober in Baden-Württemberg die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen. Durch den Nachweis im Ortenaukreis gilt ganz Baden-Württemberg als Sperrgebiet hinsichtlich BTV-8. Dies hat Auswirkungen auf die Verbringung von empfänglichen Tierarten wie beispielsweise Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden in andere Bundesländer oder Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Ohne Einschränkungen oder weitere Untersuchungen können Tiere aus Baden-Württemberg nur verbracht werden, wenn diese zuvor vollständig gegen BTV-8 geimpft wurden. Andernfalls sind Blutuntersuchungen der Tiere und zusätzliche Erklärungen der Tierhalter zum Tiergesundheitsstatus notwendig. Das Verbringen empfänglicher Tierarten innerhalb Baden-Württembergs ist jedoch weiterhin ohne Auflagen möglich.
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Erkrankte Tiere zeigen insbesondere Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten sowie vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und Rotwild. Vor allem bei Schafen kommt es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge und den für die Krankheit bezeichnenden blau angeschwollenen Zungen. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch vorbeugende Impfungen möglich. Das Landratsamt appelliert deshalb an die Halter empfänglicher Tierarten, ihre Tiere gegen BTV-8 impfen zu lassen. Für die Impfung gewähren das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg einen Zuschuss.
Service
Weitere Informationen erteilt das Veterinäramt beim Landratsamt Rastatt (Telefon 07222 381-5400).