Altlastenkataster gibt Auskunft – Landkreis Rastatt schließt Nacherhebung ab
Ein hierzu beauftragtes Ingenieurbüro war seit Oktober 2024 damit beschäftigt, Gewerbeabmeldungen aus dem Zeitraum von 2012 bis 2023 zu prüfen und Gewerbe- und Bauakten durchzusehen, Zeitzeugen zu befragen und stillgelegte Betriebe aufzusuchen.
Insgesamt wurden mehrere tausend Gewerbeabmeldungen gesichtet und einer Relevanzprüfung unterzogen. Danach verblieben noch 239 betrieblich genutzte Flächen, bei denen aufgrund ihrer Nutzungsgeschichte möglicherweise mit Altlasten zu rechnen war.
Schließlich wurden 52 altlastverdächtige Flächen erfasst, wobei bei zwanzig weiterer Untersuchungsbedarf besteht. In den nächsten Jahren werden bei diesen Grundstücken im Auftrag des Amtes für Umwelt und Gewerbeaufsicht beim Landratsamt Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt.
Die Ergebnisse der Nacherhebung der Altlastenerfassung wurden den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die Eigentümer der Grundstücke, für die ein Untersuchungsbedarf festgestellt wurde, werden in den nächsten Wochen ebenfalls schriftlich informiert. Interessierte Grundstückseigentümer können sich über eine Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster beim Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht erkundigen, ob ihr Grundstück von einer Altlast betroffen ist.
Service: Weitere Informationen zum Thema Altlasten unter www.landkreis-rastatt.de.