Altlasten & Schadensfälle
Was sind Altlasten?
Der Begriff "Altlasten" wurde im "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten" (Bundesbodenschutzgesetz) definiert. Dieses Gesetz regelt, wie Bürger und Behörden mit Altlasten umgehen müssen. Seit 9. Dezember 2004 existiert das Landesbodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG), das weitergehende Regelungen für Baden-Württemberg enthält.
Es gibt zwei Arten von Altlasten:
- Altablagerungen sind stillgelegte Anlagen zur Abfallbeseitigung, zum Beispiel alte Deponien, Müllkippen aber auch wilde Müllablagerungen.
- Altstandorte sind Grundstücke mit stillgelegten Anlagen (i.d.R. Industrie- und Gewerbestandorte), in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, zum Beispiel Gaswerke, Tankstellen, chemische Reinigungen. Allerdings ist nicht jede Tankstelle oder chemische Reinigung automatisch eine Altlast. Erst wenn durch Untersuchungen nachgewiesen wurde, dass die Prüfwerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung überschritten wurden und von den Bodenverunreinigungen eine Gefahr für Menschen, Tiere, Pflanzen oder Grundwasser ausgeht, wird die Fläche als Altlast bezeichnet.
- Altlastverdächtige Flächen sind noch nicht untersuchte Flächen, bei denen auf Grund der früheren Nutzung der Verdacht besteht, dass von der Fläche Gefahren ausgehen.
Flächen mit geringeren Belastungen, von denen keine Gefahr ausgeht, werden nicht als Altlasten bezeichnet. Bei Bauvorhaben ist aber zu beachten, dass evtl. anfallender verunreinigter Erdaushub ordnungsgemäß entsorgt bzw. verwertet wird. - Schädliche Bodenveränderungen dagegen sind auf noch aktiven Standorten durch unsachgemäßen Umgang mit Schadstoffen verursacht worden.
Altlasten im Landkreis Rastatt
- Der aktuelle Bearbeitungsstand der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen ändert sich ständig. Durch Betriebs-Stilllegungen oder im Auftrag des Umweltamtes durchgeführte Erhebungen kommen neue Altlasten hinzu, durch weitergehende Untersuchungen und Sanierungen können Flächen aus der Altlastendatei herausgenommen werden.
- Bearbeitungsstand Altlasten (PDF, 32 KB)
Fortschreibung der Erfassung altlastenverdächtiger Flächen
- In regelmäßigen Abständen werden vom Umweltamt neu hinzugekommene altlastverdächtige Flächen systematisch erfasst. Im Oktober 2012 wurde die aktuelle Nacherfassung abgeschlossen. Der Landkreis Rastatt hat damit die zuletzt 1997 und 2004 durchgeführten Erhebungen erneut aktualisiert und ergänzt.
- Neben den neu erfassten Flächen wurden auch einige bekannte Flächen nochmals aufgrund weiterer Folgenutzungen überprüft und bewertet.
- Die Erfassung wurde vollständig aus dem Altlastenfond des Landes Baden-Württemberg gefördert.
- Die Ergebnisse der Altlastenerfassung wurden den Städten und Gemeinden mitgeteilt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich durch eine Altlastenauskunft beim Umweltamt erkundigen, ob ihr Grundstück von einer Altlast betroffen ist und eventuell weiterer Untersuchungsbedarf besteht.
- Die altlastverdächtigen Flächen werden im Auftrag des Umweltamtes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erkundet.
- Ergebnisse der Fortschreibung der Erfassung altlastverdächtiger Flächen (PDF, 58 KB)
Hinweise für Grundstückseigentümer
Altlastenauskunft: Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks oder am Kauf eines solchen interessiert sind, können Sie mit dem untenstehenden Formular beim Umweltamt eine Altlastenauskunft (gebührenpflichtig) beantragen. Diese Auskunft ist allerdings keine Bescheinigung für die Altlastenfreiheit eines Grundstückes. Sie gibt lediglich den derzeitigen Kenntnisstand des Umweltamtes wieder.
Antrag Altlastenauskunft (PDF, 160 KB)
Augen auf beim Grundstückskauf! Beim Kauf eines altlastverdächtigen oder mit Altlasten behafteten Grundstücks sollten Sie sich im Kaufvertrag über evtl. Folgekosten absichern. Dies gilt auch bei geringeren Bodenverunreinigungen. Auch ein vorab beauftragtes Bodengutachten bei einem sachverständigen Ingenieurbüro schafft zusätzlich Sicherheit.
Altlasten und die Kosten: Erhebliche Kosten können vor allem dann entstehen, wenn auf Grund der von einem Grundstück ausgehenden Gefahren weitergehende Untersuchungen oder sogar eine Sanierung erforderlich sind. Nicht immer muss hierzu automatisch der Verursacher herangezogen werden. Dieser kann zum Beispiel unbekannt, verstorben oder mittellos sein. Oder die Ermittlung des Verursachers ist zu langwierig und schnelles Handeln geboten. Dann muss der Grundstückseigentümer für die Kosten aufkommen.
Geringere Belastungen, die keine weitergehenden Untersuchungen oder Sanierungen erforderlich machen, können aber dennoch Kosten verursachen. Nämlich dann, wenn bei Baumaßnahmen (zum Beispiel für einen Keller oder eine Tiefgarage) verunreinigter Aushub anfällt. Der Aushub muss dann von einem Fachunternehmen entsorgt oder verwertet werden.
Erkundung von Altlasten
Die Vorgehensweise bei der Erkundung von Altlasten sowie die gesetzlichen Prüfwerte sind in der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung geregelt. Die Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg geschieht nach einer festgelegten Systematik.
Kommunale Altlasten werden im Auftrag der Städte und Gemeinden erkundet und bei Erfordernis saniert. Hierbei handelt es sich in der Regel um Altablagerungen (alte Müllplätze, Dorfkippen), aber auch um im Besitz der Kommune befindliche Altstandorte (zum Beispiel Gaswerke). Die Gemeinden sind zu den Untersuchungen verpflichtet, diese werden jedoch zum Teil aus den Mitteln des beim Land Baden-Württemberg eingerichteten Altlastenfonds gefördert. Über die erforderlichen Maßnahmen entscheidet eine Bewertungskommission unter Vorsitz des Umweltamtes.
Private Altlasten: Die privaten altlastverdächtigen Flächen sind aus landkreisweiten Erhebungen bekannt und werden entsprechend einer Prioritätenliste abgearbeitet. Diese Untersuchungen werden im Auftrag des Umweltamtes durchgeführt und können vom Land Baden-Württemberg gefördert werden. Bestätigt sich der Altlasten- und Gefahrverdacht und sind weitere Maßnahmen (Untersuchungen, Sanierung) erforderlich, so sind diese vom Grundstückseigentümer oder Verursacher zu beauftragen. Wenn Sie wissen möchten, ob auf Ihrem Grundstück eine Gefahrverdachtsuntersuchung durchgeführt wurde oder noch durchgeführt wird, können Sie eine Altlastenauskunft einholen.
Bearbeitungsstand Gefahrverdachtsuntersuchungen (PDF, 49 KB)
Erkundungsmethoden: Zur Altlastenerkundung stehen unterschiedliche Methoden zur Verfügung; die wichtigsten sind:
- Entnahme und Untersuchung von Bodenproben aus Bohrungen oder Schürfen
- Bodenluftuntersuchungen
- Grundwasseruntersuchungen
Eine sehr gute Übersicht über Erkundungsmethoden finden Sie bei der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz oder der LUBW Baden-Württemberg.
Sanierung von Altlasten
Haben die vorangehenden Untersuchungen ergeben, dass von den Verunreinigungen auf dem Grundstück eine Gefahr ausgeht, ist in der Regel eine Sanierung erforderlich. Abhängig von der vorliegenden Verunreinigung kann eine Sanierung des Bodens und/oder des Grundwassers erforderlich sein. Die wichtigsten Sanierungsvarianten sind:
- "pump and treat" (Abpumpen und Reinigen) von Grundwasser
- Bodenluftabsaugung
- Bodenauskofferung
- mikrobiologische Sanierung
Eine Übersicht finden Sie bei der LUBW Baden-Württemberg.
Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- Bei der Erkundung und ganz besonders bei der Sanierung von Altlasten sind die Personen, die auf der Baustelle tätig sind, Gefahren durch gesundheitsgefährdende Schadstoffe ausgesetzt.
- Das projektleitende Ingenieurbüro muss deshalb vor Beginn der Arbeiten beim Umweltamt ein Arbeitsschutzkonzept („Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan") einreichen. Das Umweltamt überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzes.
- Die Richtlinien des Arbeitsschutzes sind in Gesetzen (zum Beispiel Arbeitsschutzgesetz), Rechtsverordnungen (zum Beispiel Baustellenverordnung), Unfallverhütungsvorschriften (zum Beispiel BGV B1 „Umgang mit Gefahrstoffen"), Regeln der Berufsgenossenschaften (zum Beispiel BGR 128 „Richtlinie kontaminierte Bereiche") und Technischen Regeln für Gefahrstoffe (zum Beispiel TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen") festgelegt.
Großprojekte im Landkreis Rastatt
Große Altlastenprojekte, die auch über die Grenzen des Landkreises bekannt sind, sind zum Beispiel die Sanierungen der Metallhütte Fahlbusch, des Militär-Flughafens in Rheinmünster-Söllingen oder des französischen Militärtanklagers in Rastatt-Wintersdorf.
Rufbereitschaft, Schadensfälle durch wassergefährdende Stoffe
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (zum Beispiel Ölunfälle bei Tanküberfüllschäden, ausgetretene Treibstoffe bei Verkehrsunfällen, ausgetretene Chemikalien, etc. ) erfordern ein unverzügliches Einschreiten der Feuerwehren und des Umweltamtes. Hierbei können bereits geringe Mengen einen erheblichen Schaden verursachen. Bitte informieren Sie bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen unverzüglich
- die Integrierte Leitstelle Mittelbaden (Telefon: 07222 9266-0)
- den Notruf der Feuerwehr 112
- oder die Polizeidienststellen
Der/die diensthabende Mitarbeiter/in des Umweltamtes entscheidet zusammen mit der Einsatzleitung vor Ort, gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Sachverständiger, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Abwehr der unmittelbaren Gefahren für die Schutzgüter Wasser, Boden und Luft erforderlich sind. Bei Umweltschadensereignissen übernimmt anschließend das Umweltamt die Einsatzleitung oder steht zur Beratung der örtlichen Einsatzleitung zur Verfügung.
Außerhalb der Dienstzeiten ist die Rufbereitschaft des Umweltamtes über die Integrierte Leitstelle Mittelbaden, Telefon: 07222 9266-0, erreichbar.
Darüber hinaus können im Rahmen der direkten Schadensbegrenzung und -beseitigung, Abgrabungen von belasteten Böden und - zum Schutz von Oberflächengewässern - der Rückhalt von Löschwasser bis zur schadlosen Beseitigung oder weitere Sanierungsmaßnahmen notwendig werden.
Schadensfallstatistik (PDF, 42 KB)