Altern in Würde – die Heimaufsicht ist Sprachrohr der Menschlichkeit

Der Fachkräftemangel im Pflegebereich stellt ein gravierendes Problem dar. Gleichzeitig verlangen die zum Teil schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bewohner hohe Anforderungen an die Einrichtungen und das Pflegepersonal. Im Landkreis Rastatt gibt es aktuell insgesamt 36 stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderung, die bis zu 2.500 Menschen versorgen. Die Nachfrage nach Pflegeplätzen steigt jedoch weiterhin.

Auch wenn es immer schwieriger wird, ausgebildete Pflegefachkräfte zu finden, bleibt der im Grundgesetz verankerte verfassungsrechtliche Auftrag trotz der angespannten Situation derselbe: Menschen ein Altern in Würde zu ermöglichen.

In diesem komplexen Spannungsfeld bewegt sich die im Landratsamt Rastatt angesiedelte Heimaufsicht als staatliche Aufsicht der Einrichtungen. Die Heimaufsicht versteht sich selbst aber auch als Sprachrohr und Interessenvertretung der Bewohner. Sie sind oftmals nicht mehr in der Lage sind, ihre Anliegen zu äußern.

Eine der Hauptaufgaben sind die in der Regel unangekündigten Begehungen in den Einrichtungen. Sie dienen der Kontrolle, dass die gesetzlichen Vorgaben im pflegerischen, sozialen und personellen Bereich eingehalten werden. Dazu gehören auch bauliche Gegebenheiten und die Mitwirkungsmöglichkeiten der dort betreuten und gepflegten Menschen.

In jeder Einrichtung wird von der Heimaufsicht mindestens einmal im Jahr eine Regelbegehung durchgeführt. Unterstützt wird die Heimaufsicht dabei auch durch eine externe Fachkraft, die ihr pflegerisches oder pädagogisches Expertenwissen einbringt.

Eine dieser Pflegefachkräfte ist Ann-Kathrin Schneider. Nach langjähriger Erfahrung im Beruf hat sie in der unterstützenden Tätigkeit bei der Heimaufsicht eine neue Aufgabe für sich entdeckt. Sie erlaubt ihr einen konzentrierten Blick auf die individuelle Pflegesituation, der im Pflegealltag ansonsten oft verloren geht.

Im Rahmen von stichprobenartigen Pflegevisiten macht sich Schneider ein Bild vom Pflegezustand einzelner Bewohner. Daneben gleicht sie die dazugehörige Pflegedokumentation ab und berät die Fachkräfte der Einrichtung. Eine kollegiale Beratung steht für sie dabei im Mittelpunkt. Niemand soll sich in erster Linie „überprüft“ fühlen. Das Team der Heimaufsicht übernimmt währenddessen den administrativen Teil und führt Gespräche mit der Einrichtungsleitung und Bewohnern.

Das Ergebnis der Begehung hält die mitwirkende Pflegefachkraft jeweils in einem ausführlichen Prüfbericht fest. „Jede Einrichtung ist anders – die Schwerpunkte, Pflegeprobleme, die Ausstattung und der Umgang damit. Und gerade das macht die Aufgabe so interessant“, stellt Schneider fest. Werden Mängel festgestellt, so erfolgt zunächst eine Beratung durch die Heimaufsicht. Werden die Mängel anschließend nicht beseitigt, können weitreichende ordnungsrechtliche Maßnahmen durch die Heimaufsichtsbehörde ergriffen werden.

Die Motivation für die Arbeit der Heimaufsicht liegt auf der Hand: „Bei unserer Arbeit geht es um Menschen, die ihre Interessen häufig nicht mehr selbst einfordern können und um Einrichtungen, deren Routinen im Alltag regelmäßig auch vom Blick von außen profitieren.“  Die externe Pflegefachkraft Schneider ergänzt, dass sie es vor allem motiviert, wenn die angebotenen Beratungen angenommen und umgesetzt werden. Denn am Ende verfolgen alle Beteiligten ein gemeinsames Ziel: eine gute und adäquate Versorgung in den Heimen sicherzustellen.

Service: Aufgrund der steigenden Anzahl der Einrichtungen und Pflege- und Betreuungsplätze erweitert die Heimaufsicht des Landkreises Rastatt ihren Pool an externen Pflegefachkräften auf Honorarbasis. Voraussetzung sind unter anderem eine Ausbildung als Pflegefachkraft oder Heilerziehungspfleger/in sowie eine flexible Verfügbarkeit. Kontakt bei Interesse: heimaufsicht@landkreis-rastatt.de.