Abfallgebühren-Jahresbescheide kommen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb verschickt in den kommenden Tagen die rund 54.000 Abfallgebühren-Jahresbescheide an die Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe im Landkreis Rastatt. Mit den Bescheiden erfolgt die Abfallgebühren-Vorauszahlung für 2026 und gleichzeitig die Endabrechnung für das Jahr 2025.

Nachberechnungen für das vergangene Jahr ergeben sich insbesondere aus den über die sechs Mindestleerungen hinaus in Anspruch genommenen Leerungen bei den Restabfallbehältern. Über "Mein AWB" können auf der Website des AWB die Daten der genutzten Leerungen beim Restabfallbehälter immer aktuell eingesehen, Bankverbindungen aktualisiert und Behälteränderungen vorgenommen werden. Die Zugangsdaten zur Nutzung von "Mein AWB" sind oben rechts auf dem Abfallgebührenbescheid aufgedruckt. Aufgrund der Vielzahl von Rückmeldungen zu den Bescheiden kann es vorübergehend zu längeren Wartezeiten bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Anliegen können auch als E-Mail an awb@landkreis-rastatt.de geschickt werden.

Service

Weitere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Telefonnummer 07222 381-5555 oder im Internet unter www.awb-landkreis-rastatt.de. Diese Information gilt nicht für Bühl, da die Stadt Bühl selbst für die Abfallentsorgung zuständig ist.