"Kompostierbare" Biofolien seit 1. Januar verboten

Mülltüten aus Bioplastik, sogenannte „BAK-Beutel“ (biologisch abbaubare Kunststoffe) sind im Landkreis Rastatt seit dem 1. Januar 2026 verboten. Diese Regelung ist in der Abfallwirtschaftssatzung verankert. Aus hygienischen Gründen bevorzugen viele Bürger Biofolien dennoch und stehen dem Verbot skeptisch gegenüber. Fakt ist jedoch, dass ein Verrottungsprozess der Biotüten in der Praxis nicht stattfinden kann. Solche und andere Störstoffe verrotten viel zu langsam und müssen in den Kompost- und Vergärungsanlagen mühselig entfernt werden. Anorgani-sches Material, das zuvor nicht aussortiert werden konnte, beeinflusst die Qualität des Endproduktes, also des Komposts, negativ.

Für den Bioabfall zulässige Verpackungen sind Papiertüten, Zeitungspapier und Papiertüten ohne Beschichtung oder Sichtfenster. „Nur, indem wir Störstoffe reduzieren, können wir die Qualität und Verwertung des Bioabfalls steigern“, erklärt der Abfalwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt. Aus hochwertigem Biomüll entstehe Komposterde für Felder und Gärten und Energie in Form von Strom für zahlreiche Haushalte.

Um künftig eine reibungslose Entsorgung zu gewährleisten, appelliert der Abfallwirtschaftsbetrieb an Bürger, sich an die neuen Regeln zu halten. Es wird vermehrte Kontrollen der braunen Tonne geben. Außerdem hofft der AWB, dass auch der Handel künftig auf die Folien in seinem Sortiment verzichten wird.

Weitere Informationen erteilen die Abfallberater unter 07222 381-5555 oder sind auf der Website unter www.awb-landkreis-rastatt.de und den Social-Media-Kanälen des Abfallwirtschaftsbetriebes abrufbar.