"Kompostierbare" Biofolien seit 1. Januar verboten
Für den Bioabfall zulässige Verpackungen sind Papiertüten, Zeitungspapier und Papiertüten ohne Beschichtung oder Sichtfenster. „Nur, indem wir Störstoffe reduzieren, können wir die Qualität und Verwertung des Bioabfalls steigern“, erklärt der Abfalwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt. Aus hochwertigem Biomüll entstehe Komposterde für Felder und Gärten und Energie in Form von Strom für zahlreiche Haushalte.
Um künftig eine reibungslose Entsorgung zu gewährleisten, appelliert der Abfallwirtschaftsbetrieb an Bürger, sich an die neuen Regeln zu halten. Es wird vermehrte Kontrollen der braunen Tonne geben. Außerdem hofft der AWB, dass auch der Handel künftig auf die Folien in seinem Sortiment verzichten wird.
Weitere Informationen erteilen die Abfallberater unter 07222 381-5555 oder sind auf der Website unter www.awb-landkreis-rastatt.de und den Social-Media-Kanälen des Abfallwirtschaftsbetriebes abrufbar.