Tipps für die Biotonne im Winter

Die ersten kalten Tage haben bei einigen Biotonnen wieder dazu geführt, dass diese wegen festgefrorenem Inhalt nicht vollständig geleert werden konnten. Schuld daran sind die überwiegend sehr nassen Küchenabfälle, die am Boden oder den Seitenwänden festfrieren. Aber auch feuchtes Laub friert gerne an den Innenwänden der Biotonnen an. Der Abfallwirtschaftsbetrieb nimmt dies zum Anlass, ein paar Tipps zu geben, die eine problemlose und vollständige Leerung der braunen Tonnen im Winter ermöglichen.

Auf dem Foto ist eine braune Biotonne zu sehen. Sie steht mitten im Schnee und ist teilweise auch zugeschneit.
Im Winter besteht die Gefahr, dass Abfälle in der Biotonne festfrieren. Foto: AWB
  • Sammelgefäß für Bioabfälle in der Küche großzügig mit Zeitungspapier auskleiden und diese „Päckchen“ so in die Biotonne geben. Das Zeitungspapier nimmt die Feuchtigkeit auf und verhindert, dass sich Flüssigkeit am Boden der Biotonne ansammelt und die „Päckchen“ an der Tonnenwandung festfrieren.
  • Die Bioabfälle nicht in die Tonne drücken sondern locker schichten.
  • Leichte Bioabfälle wie Laub nicht unten in die Behälter geben, sondern erst vor der Bereitstellung als Letztes obenauf füllen.
  • An strengen Frosttagen wird empfohlen, vor der Bereitstellung zu prüfen, ob der Inhalt an der Innenwand festgefroren ist. Sollte dies der Fall sein, lösen Sie mit einem flachen Gerät, wie beispielsweise einer stabilen Kehrschaufel, vorsichtig den Inhalt von der Behälterwand.
  • Nach der Entleerung die Biotonne vor erneuter Befüllung innen komplett trocknen lassen.

Die Entleerung der Abfallgefäße muss ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust für das Abfuhrunternehmen möglich sein. Auch sollte gerade bei Kälte ein übermäßiges Rütteln der Abfallbehälter unbedingt vermieden werden. Durch den Frost ist der Kunststoff spröde und reißt leicht, so dass die Gefahr besteht, die Gefäße dabei zu beschädigen.

Kann der Behälter aufgrund von festgefrorenem Inhalt nicht oder nicht vollständig geleert werden, besteht kein Anspruch auf eine Nachleerung.

Weitere Informationen unter www.awb-landkreis-rastatt.de, den Social Media-Kanälen oder Telefon 07222 381-5555.