Neuer Service der Kfz-Zulassungsbehörde in Rastatt
Internetbasierte Zulassungsvorgänge Kfz
Ab dem 1. Oktober 2019 wird die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung, Adressenänderung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -Entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.
Internetbasierte Zulassungsvorgänge Kfz
Und so funktioniert die Wiederzulassung eines Fahrzeuges im Internet
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- 1. Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
- 2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- 3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
- 4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- 5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- 6. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- 7. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
So funktioniert’s:
- 1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- 2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- 4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben - 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- 6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren. Folgende Zahlungsmittel können im Landkreis Rastatt angewendet werden: Giropay und Kreditkarte (Mastercard, Visa)
- 7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- 8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sachbearbeiter geprüft.
- 9. Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- 10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren.
- 11. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Bitte beachten Sie, dass die internetbasierte Zulassung erst am dritten Tag, der dem Tag folgt, an dem die Zulassungsbehörde die Zulassungsunterlagen (Zulassungsbescheid, Stempelplakettenträger, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) abgesandt hat, wirksam ist.
Sollten die Fahrzeugunterlagen wegen schnellerer Postlaufzeit früher zugegangen sein, darf das Fahrzeug nicht vorher in Betrieb gesetzt werden.
Und so funktioniert die Umschreibung/Adressenänderung ohne Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs im Internet
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- 1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- 2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes
- 3. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- 4. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
- 5. Bisheriges Kennzeichen wird übernommen
So funktioniert’s:
- 1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- 2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- 4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP) - 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- 6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren. Folgende Zahlungsmittel können im Landkreis Rastatt angewendet werden: Giropay und Kreditkarte (Mastercard, Visa)
- 7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- 8. Zulassungsbescheinigung Teil I und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Und so funktioniert die Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs im Internet
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- 1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- 2. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
- 3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- 4. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- 5. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- 6. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
- 7. Bisheriges Kennzeichen wird übernommen
So funktioniert’s:
- 1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- 2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I +II freilegen
- 4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
a. Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
b. Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I + II
c. Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
d. eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
e. IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) - 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- 6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren. Folgende Zahlungsmittel können im Landkreis Rastatt angewendet werden: Giropay und Kreditkarte (Mastercard, Visa)
- 7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- 8. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- 9. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
- 10. Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
- 11. Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Und so funktioniert die Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenwechsel eines Fahrzeuges im Internet
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- 1. Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug
- 2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscode
- 3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscode
- 4. Bisherige Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- 5. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- 6. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- 7. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- 8. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
So funktioniert’s:
- 1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- 2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II freilegen.
- 4. Verdeckung der Stempelplaketten der bisherigen Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
- 5. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
a. Bisheriges Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
b. Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
c. Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
d. Freigelegte Sicherheitscodes der bisherigen Kfz-Kennzeichen
e. Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
f. eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
g. IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
h. Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben - 6. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- 7. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren. Folgende Zahlungsmittel können im Landkreis Rastatt angewendet werden: Giropay und Kreditkarte (Mastercard, Visa)
- 8. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- 9. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
- 10. Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I+II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- 11. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren.
Bitte beachten Sie, dass die internetbasierte Zulassung erst am dritten Tag, der dem Tag folgt, an dem die Zulassungsbehörde die Zulassungsunterlagen (Zulassungsbescheid, Stempelplakettenträger, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) abgesandt hat, wirksam ist.
Sollten die Fahrzeugunterlagen wegen schnellerer Postlaufzeit früher zugegangen sein, darf das Fahrzeug nicht vorher in Betrieb gesetzt werden.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Und so funktioniert die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- 1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- 2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- 3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- 4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- 5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
So funktioniert’s:
- 1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- 2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- 4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben - 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- 6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren. Folgende Zahlungsmittel können im Landkreis Rastatt angewendet werden: Giropay und Kreditkarte (Mastercard, Visa)
- 7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- 8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sachbearbeiter geprüft.
- 9. Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- 10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren.
Bitte beachten Sie, dass die internetbasierte Zulassung erst am dritten Tag, der dem Tag folgt, an dem die Zulassungsbehörde die Zulassungsunterlagen (Zulassungsbescheid, Stempelplakettenträger, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) abgesandt hat, wirksam ist.
Sollten die Fahrzeugunterlagen wegen schnellerer Postlaufzeit früher zugegangen sein, darf das Fahrzeug nicht vorher in Betrieb gesetzt werden.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.