Schwalben – Sommerboten mit großer Bedeutung

Viele Menschen freuen sich, wenn Schwalben durch den Himmel jagen und bewundern ihre Flugkünste. Seit Jahrhunderten gehören Rauch- und Mehlschwalben zu unseren Dörfern und Städten. Doch was früher selbstverständlich war, wird zunehmend seltener.

„Leider haben die Bestände in den letzten Jahrzehnten deutlich abgenommen, hauptsächlich bedingt durch den Rückgang an Nahrungsangebot und Brutstätten“, bedauert Dr. Eva Ostertag von der unteren Naturschutzbehörde  im Landratsamt Rastatt. Besonders die Rauchschwalbe gilt in Baden-Württemberg inzwischen als gefährdet. Beide Arten gehören zudem zu den „streng beziehungsweise besonders geschützten Arten“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Deshalb stehen sowohl die Tiere als auch ihre Nester unter besonderem Schutz. Die Nester gelten als geschützte Fortpflanzungsstätten und dürfen nicht ohne Weiteres entfernt oder beschädigt werden – auch dann nicht, wenn sie gerade nicht besetzt sind.

Welchen Schutz haben Schwalbennester?

Schwalben sind ausgesprochen standorttreu. Viele Paare kehren Jahr für Jahr an denselben Ort zurück und nutzen ihre Nester über viele Jahre hinweg. Schwalbennester sind daher nicht lediglich „Lehmgebilde“ an Gebäuden, sondern stellen rechtlich geschützte Fortpflanzungsstätten dar. Die Mehlschwalbe baut ihre charakteristischen Lehmnester an Fassaden, Dachvorsprüngen und unter Brücken. Die Rauchschwalbe brütet überwiegend im Inneren von Gebäuden und baut ihre Nester beispielsweise in Ställen, Scheunen oder offenen Hallen. „Wer ein Schwalbennest am Haus hat, beherbergt damit ein Stück lebendige Natur“, betont Dr. Eva Ostertag.

Für Gebäudeeigentümer lohnt sich gerade bei Sanierungen oder Umbauten ein frühzeitiger Blick auf mögliche Brutplätze. Wer unsicher ist, ob sich Schwalben oder andere gebäudebrütende Vogelarten am Gebäude angesiedelt haben, sollte dies vor Beginn der Arbeiten abklären lassen und sich frühzeitig mit der unteren Naturschutzbehörde abstimmen. Konkret sollte vorab geprüft werden, ob Schwalben oder andere gebäudebrütende Arten am Gebäude vorkommen, Nester vorhanden sind, Einflugöffnungen genutzt werden und Fortpflanzungsstätten dauerhaft verloren gehen könnten.

Was kann ich zum Schutz der gebäudebrütenden Arten tun?

Mit etwas Rücksicht lassen sich viele Konflikte zwischen Gebäudenutzung und Naturschutz vermeiden. Oft reichen schon kleine Veränderungen, damit Schwalben auch künftig ihren Platz an unseren Häusern finden. Am wichtigsten ist der Erhalt vorhandener Nester. Die Verschmutzung durch Kot berechtigt nicht zur Beseitigung eines Nests. Bereits einfache Kotbretter, die unterhalb der Nester angebracht werden, halten Fassaden und Gehwege sauber, ohne die Vögel zu beeinträchtigen. Die Installation geeigneter Kunstnester oder Nisthilfen (Schwalbenwinkel oder Schwalbenbretter) ist eine hervorragende Möglichkeit, um den Arten zusätzliche Nistplätze anzubieten. Eine weitere Hilfe bietet die Anlage einer Lehmpfütze, die den Vögeln Nistmaterial zur Verfügung stellt. Der Bau mit Lehm kann nämlich nur dort erfolgen, wo in der Nähe schlammige, lehmige offene Stellen vorhanden sind und gleichzeitig Fassaden rau genug sind zur Befestigung.

Wichtig zu wissen

Ist im Einzelfall eine Beseitigung eines Schwalbennestes im Zusammenhang mit einer Bau- oder Sanierungsmaßnahme unvermeidbar, muss vor Beginn der Arbeiten geprüft werden, ob hierfür eine artenschutzrechtliche Ausnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde erforderlich ist. Wer geschützte Fortpflanzungsstätten ohne die erforderliche behördliche Zulassung beseitigt oder beschädigt, handelt ordnungswidrig. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Eine frühzeitige Abstimmung schafft Rechtssicherheit und ermöglicht in vielen Fällen Lösungen, die sowohl den Artenschutz als auch das Bauvorhaben berücksichtigen.

Information: Landratsamt Rastatt, Amt für Baurecht, Naturschutz und Bußgeldverfahren, Telefon 07222 381-5052 oder per Mail an naturschutz@landkreis-rastatt.de.