Öffentliche Bekanntmachung: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark Durmersheim - Begründung der Genehmigung

Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) - Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 7 Windkraftanlagen auf dem Grundstück FlstNr. 8440 der Gemarkung Durmersheim

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
auf Antrag vom 23. Mai 2025, zuletzt ergänzt am 6. Oktober 2025, ergeht folgende

A. Entscheidung:

  1. Die Firma Alterric Deutschland GmbH, Holzweg 87, 26605 Aurich, erhält die
     Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 7 Windkraftanlagen des Typs Nordex N175/6X TCS 179 mit einer Nennleistung von 6,8 MW, einer Nabenhöhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 266,5 m auf dem Grundstück FlstNr. 8440 der Gemarkung Durmersheim.
  2. Die Genehmigung für den Betrieb der Windenergieanlagen wird antragsgemäß auf 30 Jahre befristet.
  3. Die Genehmigung erlischt gemäß § 18 Abs. 1 BImSchG, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Bestandskraft der Genehmigung mit der Errichtung der Anlage und innerhalb von 12 weiteren Monaten mit dem Betrieb der Anlage begonnen wurde. Die Genehmigung erlischt ebenso, wenn die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als 3 Jahren nicht mehr betrieben worden ist.
  4. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG folgende Entscheidungen mit ein:

    ·die baurechtliche Genehmigung nach § 58 der Landesbauordnung (LBO) 
    ·die forstrechtliche Genehmigung für die befristete Waldumwandlung im Umfang von
     
    a) 24.618 m² auf Teilflächen des Flurstücks 8440 der Gemarkung Durmersheim für die Dauer der Bauphase (max. 5 Jahre ab Tag nach Bekanntgabe der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung)
    undb) 58.244 m² auf Teilflächen des Flurstücks 8440 der Gemarkung Durmersheim für die Dauer der Betriebszeit des Windparks (max. 30 Jahre und 6 Monate ab Tag nach Bekanntgabe der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung)
     ·die luftrechtliche Zustimmung nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
    ·eine Ausnahme für folgende Festlegungen der AwSV: 
    - Rückhalteeinrichtung gem. § 18 AwSV - außenliegender Rückkühler
    - Verzicht auf eine ortsfeste Abfüllfläche
    - Verzicht auf eine ortsfeste Umschlagsfläche
  5. Es wird das naturschutzrechtliche Benehmen für die befristete Waldumwandlung von 82.862 m² Wald erteilt.
  6. Die Genehmigung wird unter den in „C“ aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.
  7. Die Genehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter und der behördlichen Entscheidungen, die nicht von der Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingeschlossen werden.
  8. Die Antragsunterlagen sind Teil der Genehmigung und bestimmen ihren Umfang. Sämtliche Antragsunterlagen wurden mit dem Dienstsiegel des Landratsamtes Rastatt sowie mit dem Vermerk „Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung“ versehen.
  9. Für diese Entscheidung wird eine Gebühr in Höhe von XX € festgelegt.

Hinweis: Die €-Beträge werden öffentlich nicht bekannt geben.

B. Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zu Grunde:

[...]

C. Nebenbestimmungen:

[...]

D. Verfahrensgang und Gründe

[...]

E. Ihr Recht

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Schubertstraße 11, 68165 Mannheim, erhoben werden.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung gestellt und begründet werden.

Für eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt oder beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1 – 3, 76131 Karlsruhe erhoben werden.

Rastatt, 4. Februar 2026 Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht – Untere Immissionsschutzbehörde

Vollständiger Bekanntmachungstext: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark Durmersheim - Begründung der Genehmigung (PDF, 766 KB)