Wunschkennzeichen ab 15. Oktober nur noch online reservierbar
Hintergrund: Geänderte Gebührenordnung
Der Bund hat die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zum 1. Januar 2026 geändert. Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung erhebt der Landkreis für die Reservierung eines Kennzeichens zukünftig direkt im Onlinevorgang und nicht wie bisher erst im Zulassungsprozess eine Gebühr in Höhe von 2,60 Euro. Bei der späteren Zulassung des Fahrzeugs wird dann die Zuteilung des Wunschkennzeichens einheitlich mit 10,20 Euro berechnet.
Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung können im Sinne einer wirtschaftlichen Aufgabenerledigung künftig keine telefonischen, schriftlichen (per E-Mail) oder persönlichen Reservierungen von Wunschkennzeichen mehr angeboten werden.
Die Bezahlung der Reservierungsgebühr erfolgt im Buchungsprozess per PayPal oder Kreditkarte. Mit dieser Lösung erfüllt der Landkreis die gesetzliche Gebührenpflicht, ohne für jeden einzelnen Reservierungsvorgang einen zusätzlichen Verwaltungsschritt einzurichten.