Wunschkennzeichen ab 15. Oktober nur noch online reservierbar

Der Landkreis Rastatt stellt den Prozess der Wunschkennzeichenreservierung zum 15. Oktober um. Ab diesem Datum ist die Reservierung des Wunschkennzeichens ausschließlich über das Online-Portal auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-rastatt.de) möglich. Die Kreisverwaltung setzt damit eine Änderung der bundesweiten Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr um.

Hintergrund: Geänderte Gebührenordnung

Der Bund hat die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zum 1. Januar 2026 geändert. Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung erhebt der Landkreis für die Reservierung eines Kennzeichens zukünftig direkt im Onlinevorgang und nicht wie bisher erst im Zulassungsprozess eine Gebühr in Höhe von 2,60 Euro. Bei der späteren Zulassung des Fahrzeugs wird dann die Zuteilung des Wunschkennzeichens einheitlich mit 10,20 Euro berechnet.

Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung können im Sinne einer wirtschaftlichen Aufgabenerledigung künftig keine telefonischen, schriftlichen (per E-Mail) oder persönlichen Reservierungen von Wunschkennzeichen mehr angeboten werden.

Die Bezahlung der Reservierungsgebühr erfolgt im Buchungsprozess per PayPal oder Kreditkarte. Mit dieser Lösung erfüllt der Landkreis die gesetzliche Gebührenpflicht, ohne für jeden einzelnen Reservierungsvorgang einen zusätzlichen Verwaltungsschritt einzurichten.

Vera Kramer, Leiterin des Straßenverkehrsamtes im Landratsamt Rastatt, weiß: „Unsere Bürgerinnen und Bürger nutzen die Online-Reservierung schon jetzt in großer Zahl."

Vorteile des Online-Verfahrens

Das Online-Portal steht rund um die Uhr zur Verfügung, unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle. Antragsteller erhalten die Bestätigung ihrer Reservierung sofort, die Bezahlung läuft direkt im Buchungsprozess ab, und ein zusätzlicher Behördengang entfällt.