Verkehrsbehinderungen auf dem Autobahnzubringer L 85 und bei Altschweier

Das Landratsamt Rastatt saniert im September zwei Fahrbahnabschnitte im Bereich des Autobahnzubringers L 85 und des Kreisverkehrs Mattenmühle bei Altschweier. Dadurch kommt es vom 7. bis 11. September sowie vom 14. bis 25. September zu Verkehrsbehinderungen und Sperrungen. Die Umleitungen sind ausgeschildert.

Vom 7. bis 11. September erneuert das Landratsamt die Fahrbahndecke zwischen dem Kreisverkehr Bußmatten und dem Autobahnzubringer L 85. Für die Arbeiten sperrt das Landratsamt diesen Abschnitt für den Verkehr. Aus Gründen der Arbeitssicherheit sind in diesem Zeitraum auch die Abfahrt vom Autobahnzubringer L 85 in das Gewerbegebiet Bußmatten sowie die Abfahrt auf die B 3 nicht möglich. Der Verkehr wird über die Weissgärber-Kreuzung und die K 9608 auf die B 3 geleitet. Die Umleitung führt in Richtung Bühl beziehungsweise in der Gegenrichtung zur Autobahn und nach Rheinmünster.

Vom 14. bis 25. September saniert das Landratsamt die Asphaltdecke des Kreisverkehrs Mattenmühle bei Altschweier. In diesem Zeitraum ist die Einfahrt in die Bühlertalstraße und die Auffahrt in den Kreisverkehr nicht möglich. Der Verkehr wird über die Bühlertalstraße in Richtung Ortsverwaltung Altschweier geführt und dort über die Ampel auf die L 83 geleitet. Für den Verkehr von der Autobahn gilt die Umleitung in Gegenrichtung. Die Einfahrt in das Gewerbegebiet Mattenmühle bleibt während der Bauarbeiten möglich. Nur beim Abfräsen der alten und beim Einbau der neuen Fahrbahndecke muss das Landratsamt die Zufahrt für kurze Zeit sperren. Den genauen Termin gibt das Landratsamt noch bekannt.

Die Bauarbeiten sind erforderlich, weil die Asphaltschicht an den betroffenen Stellen Ausbrüche aufweist. An den Baustellen regeln Ampeln den Verkehr. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.