Untersuchungen zu zwei Pferdevorfällen bei der Großen Woche abgeschlossen
Veterinäramt stellt keine Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz fest
Aortenrisse sind zwar selten, können jedoch bei jedem Pferd – unabhängig von Rasse, Alter oder Nutzung – plötzlich auftreten. Eine individuelle Veranlagung oder eine vorhandene Vorschädigung lassen sich nicht vorhersehen.
Das Pferd „Buckleupbuttercup“ war bei der tierärztlichen Untersuchung im Führring sowie nach dem Aufgalopp zur Startstelle unauffällig. Während des Rennens erlitt es eine Fraktur im Bereich des Fesselbeins.
Um das Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten, werden unter anderem regelmäßige Kontrollen der Bahn vorgenommen. Unebenheiten und Löcher werden nach jedem Rennen sofort beseitigt. Dennoch können derartige Unglücksfälle nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Das Veterinäramt stand bei der Aufarbeitung der Vorfälle in engem Austausch mit dem Veranstalter sowie mit dem vor Ort tätigen Tierarzt, der über die Euthanasie entscheiden musste.
Die amtstierärztlichen Untersuchungen haben keine Anhaltspunkte für ein menschliches Fehlverhalten ergeben. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Landratsamt Rastatt wird auch künftig die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen bei Pferderennen überprüfen.