Niedrigwasser birgt Lebensgefahr: Landratsamt und DLRG warnen vor Baden im Rhein

Der derzeit niedrige Wasserstand des Rheins vermittelt stellenweise einen trügerischen Eindruck von Sicherheit. Im Bereich der Rheinfähre Plittersdorf wird vermehrt beobachtet, dass sich Menschen im Rhein aufhalten oder größere Strecken im Wasser zurücklegen. Das Landratsamt Rastatt und die DLRG Bezirk Mittelbaden warnen deshalb eindringlich davor, den Rhein zum Schwimmen oder zur Abkühlung zu nutzen.

Auch bei Niedrigwasser bleibt der Rhein ein stark strömendes Gewässer und eine viel befahrene Bundeswasserstraße. Da weniger Wasser vorhanden ist, nimmt die Fahrrinne einen größeren Anteil der verbleibenden Wasserfläche ein. Personen im Wasser geraten dadurch besonders schnell in den Bereich der Schifffahrt.

Hinzu kommen plötzlich tiefe Stellen, starke Strömungen sowie Wirbel und Rückströmungen im Bereich der Buhnen. Vorbeifahrende Schiffe verursachen außerdem Sog, Wellenschlag und einen zeitverzögerten Rückschwall. Menschen können dadurch umgerissen, in tieferes Wasser gezogen und weit abgetrieben werden.

Auch gute Schwimmer dürfen diese Gefahren nicht unterschätzen. Personen im Wasser sind für Schiffsbesatzungen kaum zu erkennen. Gleichzeitig können große Schiffe weder kurzfristig ausweichen noch rechtzeitig anhalten.

Die Ertrinkungsstatistik der DLRG verdeutlicht, wie gefährlich insbesondere Flüsse sind: Im Jahr 2025 kamen in Deutschland mindestens 393 Menschen im Wasser ums Leben. Allein in Baden-Württemberg wurden 43 Todesfälle registriert. Davon ereigneten sich 22 in Flüssen - und damit mehr als in jeder anderen Gewässerart. Flüsse wirken vom Ufer aus häufig ruhig und gut einschätzbar. Unter der Wasseroberfläche können jedoch starke Strömungen, Strudel, unterschiedliche Wassertiefen und weitere kaum erkennbare Gefahren auftreten. Anders als in einem Schwimmbad lassen sich die Bedingungen nicht kontrollieren und können sich innerhalb kürzester Zeit verändern.

Landratsamt und DLRG appelieren deshalb an die Bevölkerung, nicht im Rhein zu schwimmen: „Versuchen Sie nicht, den Fluss zu durchqueren. Beachten Sie Verbote und Warnhinweise und lassen Sie Kinder am Wasser niemals unbeaufsichtigt.“ Stattdessen sollten zur Abkühlung ausschließlich Schwimmbäder sowie ausgewiesene und möglichst beaufsichtigte Badestellen genutzt werden.

„Niedrigwasser bedeutet nicht Niedriggefahr. Der Rhein bleibt lebensgefährlich“, warnt das Landratsamt.