Forstamt und Kreisbrandmeister warnen vor Waldbrandgefahr
Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Auch heiße Teile einer Auspuffanlage von Fahrzeugen können trockene Grasflächen am Wegesrand entzünden. Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen.
Alle Erholungssuchenden können durch umsichtiges Verhalten helfen, die Brandgefahr einzugrenzen, wenn sie im Umgang mit Feuer einige Spielregeln beachten:
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot. Feuermachen ist im Wald nur an den fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Je nach örtlicher Situation kann die Ortspolizeibehörde oder die Forstverwaltung weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen des Grillplatzes vollständig gelöscht werden. Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren können. Die Feuerwehr weist darauf hin, einen Waldbrand sofort über die Notrufnummer 112 zu melden.