Eingeschränkte Erreichbarkeit des Amtes für Finanzen und Gebäudewirtschaft beim Landratsamt Rastatt
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Die Sachgebiete Finanzwirtschaft und Kreiskasse des Amtes für Finanzen und Gebäudewirtschaft können in diesem Zeitraum keine Auskünfte erteilen und keine Vorgänge bearbeiten. Auch Ein- und Auszahlungen sind vorübergehend nicht möglich. Rechnungen können während dieser Zeit ebenfalls nicht bezahlt werden. Notwendige Zahlungen sollten deshalb möglichst vor oder nach dem Umstellungszeitraum eingeplant werden.
Ab Mittwoch, 11. November, stehen die Finanzdienstleistungen wieder wie gewohnt zur Verfügung. Vorgänge, die während der Umstellung nicht bearbeitet werden konnten sowie offene Rechnungen werden anschließend zeitnah bearbeitet.