Aufsichtsrat des Klinikums Mittelbaden setzt auf weiterhin verlässliche Gesundheitsversorgung
Der Aufsichtsrat der Klinikum Mittelbaden gGmbH hat sich in seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 intensiv mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage des Klinikums Mittelbaden befasst. Diese wird durch das aktuell vorgelegte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BSSG) weiter verschärft. Im Mittelpunkt der Beratungen standen insbesondere die möglichen Konsequenzen aus dem GKV-BSSG für das Klinikum Mittelbaden. Wenn das Gesetz am 11. Juni 2026 durch den Bundesrat in unveränderter Form verabschiedet wird, dann bedeutet dies für das Klinikum Mittelbaden ab dem Jahr 2027 eine zusätzliche jährliche Belastung von weiteren 13 Millionen Euro zum bestehenden Defizit. Damit kommen auch die Gesellschafter, der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden, die bisher die Defizite des Klinikums ausgeglichen haben, an ihre finanziellen Belastungsgrenzen.
Um trotz dieser Situation auch in Zukunft eine verlässliche Gesundheitsversorgung in kommunaler Hand sicherstellen zu können, hat der Aufsichtsrat verschiedene Szenarien der Neuausrichtung des Klinikums erörtert und diskutiert. Diese werden nun einer vertieften Prüfung unterzogen und in der nächsten Sitzung im Juni bewertet. Durch diese frühzeitige und vorausschauende Handlungsweise bekennen sich die Gesellschafter auch in schwierigen Zeiten zu ihrer Verantwortung. Abschließende Beschlüsse sind Mitte Juli 2026 zu erwarten, da der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf aufgrund seiner dramatischen Auswirkungen für alle Kliniken möglicherweise noch Änderungen erfährt.