Änderungen bei der Kfz-Zulassungsstelle Gaggenau ab 1. April 2026
Die Kfz-Zulassungsbehörde Gaggenau stellt ihr Dienstleistungsangebot zum 1. April 2026 um. Hintergrund ist die Schließung eines externen Unternehmens, das den Kennzeichenprägedienst vor Ort betrieben hat. Für Bürgerinnen und Bürger ergeben sich dadurch geänderte Abläufe.
Ab April können Zulassungsvorgänge – die ein neues Kennzeichen oder eine Änderung des bisherigen Kennzeichens erfordern – nur noch bearbeitet werden, wenn vorab ein Wunschkennzeichen online reserviert wurde und die bereits geprägten Kfz-Kennzeichenschilder zum Termin mitgebracht werden. Zu diesen Vorgängen zählen die Neuzulassung eines Fahrzeuges, die Umschreibung eines Fahrzeuges mit Kennzeichenwechsel, die Ummeldung bei Wohnsitzwechsel ohne Kennzeichenmitnahme, die Einfuhr von Fahrzeugen aus dem Ausland, die Umkennzeichnung von Fahrzeugen, der Wechsel von einem normalen Kennzeichen zu einem Sonderkennzeichen oder der Kennzeichenwechsel aufgrund Erneuerung. Es kann auch keine Vergabe von Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen mehr erfolgen, da der Gesetzgeber eine Vergabe von Wunschkennzeichen bei diesen Vorgängen nicht vorsieht.
Im Zuge der Umstellung wird außerdem der Zahlungsverkehr modernisiert: In der Kfz-Zulassungsbehörde Gaggenau ist künftig ausschließlich bargeldlose Bezahlung möglich. Ziel ist eine effizientere Abwicklung der Zahlungsvorgänge.
Die beschriebenen Änderungen betreffen ausschließlich die Kfz-Zulassungsbehörde in Gaggenau. Die Standorte in Rastatt und Bühl sind davon nicht betroffen und bieten weiterhin den gewohnten Service an.
Service
Die Reservierung von Wunschkennzeichen sowie die Terminvereinbarung erfolgen hier online über die Internetseite unter Auto, Führerschein und Co. Zudem stehen den Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls über die Internetseite des Landkreises die Möglichkeiten der Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen zur Verfügung.