Erhebungsstelle Zensus 2022

Was ist Zensus?
Was ist Zensus?
2022 findet in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Es handelt sich hierbei um eine statistische Erhebung, mit der ermittelt wird, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen.
Wer wird befragt?
Wer wird befragt?
Haushalte
Hier wird eine Stichprobe von Anschriften gezogen und das Ergebnis dieser Stichprobe auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Die Auswahl der Anschriften erfolgt auf der Grundlage eines komplexen mathematischen Zufallsverfahrens. Im Landkreis Rastatt sind 36.879 Personen per Gesetz verpflichtet eine Auskunft zu erteilen. Ab dem 16.05.2022 werden die Auskunftspflichtigen von den sogenannten Erhebungsbeauftragten (Interviewer/in) befragt. Diese sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte
In diesen Bereichen erfolgt eine Vollerhebung. In Gemeinschaftsunterkünften übernimmt die jeweilige Einrichtungsleitung stellvertretend die Auskunftspflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner. Die Befragung an Wohnheimen erfolgt analog zur Befragung an Haushalten.
Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfü-gungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen
Diese sogenannte Gebäude- und Wohnungszählung wird direkt vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg durchgeführt (s. u.). Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg.
Wer führt den Zensus durch?
Wer führt den Zensus durch?
Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Die Statistischen Ämter der Länder übernehmen die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Die Hauptaufgabe der örtlichen Erhebungsstellen besteht darin, Erhebungsbeauftragte anzuwerben und die Befragung vor Ort zu koordinieren.
Geheimhaltung beim Zensus
Geheimhaltung beim Zensus
Datenschutz ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Denn die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung. Daher legen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beim Zensus höchstes Augenmerk auf Sicherheitsvorkehrungen, die den Schutz Ihrer Daten garantieren.
Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des Bundesstatistikgesetzes Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Gleichzeitig sollen so viele allgemeine Erkenntnisse wie möglich aus den veröffentlichten Daten gezogen werden können. Dies wird durch den Einsatz eines sogenannten Geheimhaltungsverfahrens gewährleistet.
Aktuelles
Aktuelles
Befragung erfolgreich beendet
Die Haushaltebefragung und die Erhebung in den Wohnheimen sowie in den Gemeinschaftsunterkünften wurde erfolgreich beendet. Das heißt, dass eine weitere Datenerfassung nicht mehr möglich ist. Die Erhebungsstelle befindet sich daher derzeit in Auflösung und ist nur noch eingeschränkt erreichbar. Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme am Zensus 2022.