Info zur Auszahlung eines Landeszuschusses für die Förderung der Kleinkindbetreuung in Tagespflege

  • Für Eltern bzw. alleinsorgeberechtigte Mütter und Väter von Kindern unter 3 Jahren in Kindertagespflege gewährt das Land Baden-Württemberg den Stadt- und Landkreisen im Rahmen der Förderung der Kleinkindbetreuung in Verbindung mit § 29 c Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg zweckgebundene Mittelzuweisungen nach Anzahl der Kinder und Betreuungsumfang (FAG-Zuschüsse).
  • Eltern, die aufgrund ihres hohen Einkommens keinen Antrag auf Gewährung von Kindertagespflege beim Jugendamt stellen möchten (Selbstzahler) und mit einem vereinfachten Antragsverfahren nur die Auszahlung der FAG-Zuschüsse beanspruchen wollen, können einen Antrag auf Auszahlung dieser Zuschüsse für die Betreuung ihres Kinder unter 3 Jahren stellen. Es ist bei einer Antragstellung zu prüfen, ob das Kind unter 3 Jahre alt ist, in welchem Umfang die Betreuung erfolgt und ob die Betreuung durch eine geeignete Kindertagespflegeperson im Sinne von § 23 SGB VIII geleistet wird.

Antrag auf Auszahlung des Landeszuschusses für die Förderung der Kleinkindbetreuung in Tagespflege (PDF, 461 KB)

Inhalt

Kontakt

Frau S. Beyler

Sachbearbeitung Besondere Soziale Dienste

Telefon 07222 381 2222
Fax 07222 381 2299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum A1.11
Frau S. Böhmer

Sachbearbeitung Besondere Soziale Dienste

Telefon 07222 381 2541
Fax 07222 381 2299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum A1.12
Frau H. Effenberger

Sachbearbeitung Besondere Soziale Dienste

Telefon 07222 381 2573
Fax 07222 381 2299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum A1.23
Frau I. Huber
Sachbearbeitung Besondere Soziale Dienste
Telefon 07222 381 2228
Fax 07222 381 2299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum A1.10
Frau S. Möhl

Sachbearbeitung Besondere Soziale Dienste

Telefon 07222 381 2219
Fax 07222 381 2299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum A1.10