Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Um einen Termin für die gesundheitliche Beratung zu bekommen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 07222 381-2308 oder 07222 381-2306 oder 07222 381-2314.
Für Terminvereinbarungen und bei Fragen können Sie uns auch gerne über unser vertrauliches Postfach STI-HIV@landkreis-rastatt.de kontaktieren. Sie können uns auch gerne in Ihrer Muttersprache schreiben.
Die Beratung findet im Landratsamt Rastatt – Gesundheitsamt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt oder im Gesundheitsamt Baden-Baden, Flugstraße 7, 76532 Baden-Baden statt.
Wir versuchen, Ihnen möglichst zeitnah einen Termin zu geben und auf Wunsch einen anschließenden Termin für die Anmeldung im Ordnungsamt zu vermitteln, damit Sie „kurze Wege“ haben. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Verfahren zur Anmeldung im Ordnungsamt“.
Was passiert bei der gesundheitlichen Beratung und danach?
In der gesundheitlichen Beratung geht es um Ihre Gesundheit und Ihre Rechte.
Folgende Themen können im Gespräch thematisiert werden:

- Krankheitsverhütung
- Empfängnisverhütung
- Alkohol und Drogen
- Hygiene
- Seelische Gesundheit (Schutz vor) Gewalt
- Kondomnutzung
- Kraftquellen
- Schwangerschaft
- Zwang
Dabei stehen Sie mit Ihren Wünschen, Fragen und Bedürfnissen im Mittelpunkt.
Wir möchten Sie informieren, beraten, unterstützen, bei Bedarf auch Kontakte zu weiteren Beratungsstellen herstellen.
Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist vertraulich und es werden keine Informationen weitergegeben. Bitte planen Sie sich ca. eine Stunde für die gesundheitliche Beratung ein. Die Bescheinigung über die Beratung ist bundesweit gültig und Voraussetzung für die Anmeldung im Ordnungsamt.
Erforderliche Häufigkeiten der gesundheitlichen Beratungen
- Personen ab 21 Jahren: 1-mal jährlich (alle 12 Monate)
- Personen unter 21 Jahren: 2-mal jährlich (alle 6 Monate)
Dies gilt auch, wenn Sie Ihre Bescheinigung verlängern möchten (Folgeberatung).
Die Abstände sind als Mindestabstände zu betrachten. Sie können auf eigenen Wunsch mit Fragen, Unsicherheiten und Problemen auch zwischen den Abständen in die Beratung kommen.
Unabhängig von der gesundheitlichen Beratung haben Sie die Möglichkeit, sich in unserer Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit kostenlos und anonym auf verschiedene sexuell übertragbare Infektionen untersuchen zu lassen.
Verfahren zur Anmeldung im Ordnungsamt
Zum 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Menschen, die im Bereich der sexuellen Dienstleistung arbeiten oder arbeiten möchten, müssen sich nun im Ordnungsamt anmelden.
Als Voraussetzung für die Anmeldung im Ordnungsamt benötigen Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung gemäß § 10 ProstSchG.
Die Erstanmeldung und die halbjährlich/jährlich erforderliche Verlängerung der Anmeldung erfolgt
- beim Ordnungsamt im Landratsamt Rastatt, wenn Sie überwiegend in der Stadt Rastatt tätig sind
- beim Ordnungsamt der Stadt Baden-Baden, wenn Sie überwiegend in der Stadt Baden-Baden tätig sind
In Rastatt wenden Sie sich bitte an
In Baden-Baden wenden Sie sich bitte an
Auch die Anmeldung im Ordnungsamt ist, wie die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung, bundesweit gültig.
Weitere Informationen
Weitere wichtige, interessante und unterstützende Informationen erhalten Sie in vielen Sprachen über den QR-Code von den weißen Karten oder unsere Broschüre: „Schätze und schütze Dich“.
Als Voraussetzung für die Anmeldung im Ordnungsamt benötigen Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung gemäß § 10 ProstSchG.
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
| 01 Schätze und schütze Dich - Deutsch (PDF, 160 KB) | 03.06.2026 | 160 KB | |
| 02 Schätze und schütze Dich - Englisch (PDF, 223 KB) | 03.06.2026 | 223 KB | |
| 03 Schätze und schütze Dich - Französisch (PDF, 230 KB) | 03.06.2026 | 230 KB | |
| 04 Schätze und schütze Dich - Spanisch (PDF, 230 KB) | 03.06.2026 | 230 KB | |
| 05 Schätze und schütze Dich - Bulgarisch (PDF, 242 KB) | 03.06.2026 | 242 KB | |
| 06 Schätze und schütze Dich - Rumänisch (PDF, 236 KB) | 03.06.2026 | 236 KB | |
| 07 Schätze und schütze Dich - Russisch (PDF, 243 KB) | 03.06.2026 | 243 KB | |
| 08 Schätze und schütze Dich - Thailändisch (PDF, 279 KB) | 03.06.2026 | 279 KB | |
| 09 Schätze und schütze Dich - Türkisch (PDF, 238 KB) | 03.06.2026 | 238 KB | |
| 10 Schätze und schütze Dich - Ukrainisch (PDF, 243 KB) | 03.06.2026 | 243 KB | |
| 11 Schätze und schütze Dich - Ungarisch (PDF, 237 KB) | 03.06.2026 | 237 KB |
Weitere wichtige Adressen und Links
- Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit im Landratsamt Rastatt (kostenlos, anonym), Telefon: 07222 381- 2314
- Schwangerenberatung im Landratsamt Rastatt, Telefon: 07222 381-2315
- Beratungsstelle für Prostituierte der Diakonie Karlsruhe, Luisenstraße 53, 76137 Karlsruhe; E-Mail: luise@dw-karlsruhe.de, Telefon: 0721 20397-102
- Mariposa-Beratungsstelle für Frauen in der Prostitution, Kaiserstraße 63, 76131 Karlsruhe, E-Mail: info@mariposa-ka.de, Telefon: 0721 66997733
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (kostenlos, anonym, 24 Stunden, 17 Sprachen), Telefon: 08000 116 016
- Freija-Fachberatungsstelle für Frauen mit sexualisierter Gewalterfahrung innerhalb der Prostitution, Schwarzwaldstraße 24, 79102 Freiburg, E-Mail: freija@diakonie-freiburg.de, Telefon: 0761 7671255
- BleibSafe.info
