Prostituiertenschutzgesetz

Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Zum 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Menschen, die im Bereich der sexuellen Dienstleistung arbeiten oder arbeiten möchten, müssen sich nun anmelden.
 
Die Anmeldung und die periodisch erforderliche Verlängerung einer Anmeldung erfolgt

  • beim Ordnungsamt im Landratsamt Rastatt, wenn Sie überwiegend in der Stadt Rastatt tätig sind.
  • beim Ordnungsamt der Stadt Baden-Baden, wenn Sie überwiegend in der Stadt Baden-Baden tätig sind.

Für die Anmeldung benötigen Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz.

Seit dem 1. November 2017 bietet das Gesundheitsamt im Landratsamt Rastatt und in der Außenstelle in Baden-Baden die gesundheitliche Beratung für SexarbeiterInnen, die in Rastatt oder in der Stadt Baden-Baden arbeiten oder arbeiten wollen, an.
Die Bescheinigung ist bundesweit gültig.

Erforderliche Häufigkeiten der gesundheitlichen Beratungen:

  • Personen ab 21 Jahren: 1x jährlich (alle 12 Monate)
  • Personen unter 21 Jahren: 2x jährlich (alle 6 Monate)

Sonderregelung: Personen ab 21 Jahren, die ihre Tätigkeit erstmals bis zum 31. Dezember 2017 angemeldet haben und beraten worden sind, müssen erst im Jahr 2019 erneut zur gesundheitlichen Beratung.
 
Der Nachweis einer erfolgten Beratung ist Voraussetzung für ihre Anmeldung oder Verlängerung ihrer Anmeldung beim Ordnungsamt.

Wie melde ich mich zur gesundheitlichen Beratung an?

  • Um einen Termin für die gesundheitliche Beratung zu bekommen, melden Sie sich bitte telefonisch an unter: 07222-381 2308
  • Telefonische Erreichbarkeit:
    Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
    Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
  • Die Beratung findet im Gesundheitsamt im Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt oder im Gesundheitsamt Baden-Baden, Briegelackerstraße 38, 76532 Baden-Baden statt.
  • Wir versuchen Ihnen möglichst zeitnah einen Termin zu geben und auf Wunsch einen anschließenden Termin im Ordnungsamt zu vermitteln, damit Sie „kurze Wege“ haben.
  • Fühlen Sie sich unsicher mit der deutschen Sprache, kümmern wir uns um eine(n) SprachvermittlerIn.

Was passiert bei der gesundheitlichen Beratung und danach?

In der gesundheitlichen Beratung geht es um Ihre Gesundheit und Ihre Rechte.
Folgende Themen können im Gespräch thematisiert werden:

  • Krankheitsverhütung
  • Empfängnisverhütung
  • Alkohol und Drogen
  • Hygiene
  • Seelische Gesundheit
  • Schutz vor Gewalt
  • Kondomnutzung
  • Dabei stehen Sie mit Ihren Wünschen, Fragen und Bedürfnissen im Focus.
  • Wir möchten Sie informieren, beraten, unterstützen, bei Bedarf auch Kontakte zu weiteren Beratungsstellen herstellen.
  • Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
  • Nach dem Gespräch bekommen Sie die Bescheinigung, die Sie für die Anmeldung bei den Ordnungsämtern benötigen.

Das zuständige Ordnungsamt für die Stadt Rastatt befindet sich wie das Gesundheitsamt im
Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon: 07222 381-5204

In Baden-Baden wenden Sie sich bitte an
Stadt Baden-Baden
Fachgebiet Öffentliche Ordnung
– ProstituiertenschutzG –
Briegelackerstraße 21
76532 Baden Baden
Telefon: 07221 93-1813 (Sekretariat)

Weitere für Sie eventuelle wichtige Adressen und Links

Inhalt

Kontakt

Dr. Eva Schultz

Leiterin des Gesundheitsamtes

Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum A0.22
Gesundheitsamt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381-2300
Fax 07222 381-2398