Schwangerschafts- und -konfliktberatungsstelle
Herzlich willkommen auf der Internetplattform der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle im Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt.
- Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Beratungsstelle.
- Sie finden bei uns eine weltanschaulich unabhängige Beratungsstelle in kommunaler Trägerschaft.
- Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
- Wir beraten in Einzelgesprächen, auf Wunsch können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.
- Selbstverständlich stehen wir unter Schweigepflicht.
Unsere Angebote
Schwangerschaftskonfliktberatung
- wenn Sie über Ihre Zweifel, Sorgen oder Ängste sprechen wollen
- wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie sich entscheiden sollen
- wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch wünschen
- oder
- wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch hinter sich haben und darüber reden wollen
Wir begleiten Sie in Ihrer Entscheidung.
Als anerkannte Beratungsstelle stellen wir nach der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung eine Beratungsbescheinigung aus.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn das verfügbare monatliche Netto-Einkommen unter der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt, die sich jährlich ändert.
Aktuell liegt diese Grenze bei 1.500 Euro pro Monat. Für jedes unterhaltspflichtige im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Grenze um 356 Euro und es kann eine weitere Erhöhung von bis zu 440 Euro für Unterkunfts- und Heizkosten geben, wenn die anteiligen Unterkunftskosten diese Summe übersteigen.
Weitere Personen mit Anspruch auf Kostenübernahme:
- Frauen, die Sozialleistungen beziehen (z. B. Bürgergeld).
- Frauen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
- Frauen, die in einer Einrichtung leben, deren Kosten von der Sozial- oder Jugendhilfe getragen werden.
Antragstellung: Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor dem Abbruch bei der eigenen Krankenkasse gestellt werden. Nach dem Abbruch ist keine Antragstellung mehr möglich!
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen gelten für Schwangerschaftsabbrüche auf eigenen Wunsch, die auf Grund von finanzieller Bedürftigkeit eine Kostenübernahme erfordern. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation werden die Kosten in der Regel unabhängig vom Einkommen von der Krankenkasse übernommen.
Die genauen Zahlen und Regelungen können sich jährlich ändern. Wenden Sie sich daher an uns oder an eine andere Beratungsstelle, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Schwangerschaftsberatung
- Wir beraten und unterstützen Sie als werdende Mutter und werdenden Vater während der Schwangerschaft und in den ersten 3 Lebensjahren Ihres Kindes.
- Wir beraten und informieren Sie über die Ansprüche und Rechtsgrundlagen und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung.
Wir sind behilflich bei Anträgen an
- die Bundestiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
- die Stiftung „Familie in Not“ (Landesstiftung)
