Tierschutz

  • Der Tierschutz und damit verbunden die Kontrolle der artgerechten Tierhaltung stellt eine wesentliche Aufgabe des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung dar. Nicht ohne Grund erfolgte die Aufnahme des Tierschutzes als Verfassungsziel in das Grundgesetz. Das Tier gilt als "Mitgeschöpf", dessen Leben und Wohlbefinden aus der Verantwortung des Menschen zu schützen ist. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Schäden oder Leiden zufügen.
  • Die amtstierärztlichen Aufgaben im Bereich des Tierschutzes umfassen die Sicherstellung der artgerechten Haltung und damit das Wohlbefinden der Tiere. Es werden landwirtschaftliche Tierhaltungen, Zirkusbetriebe, Tierschauen und Zoogeschäfte regelmäßig überprüft. Im Verdachtsfall müssen jedoch auch private Haltungen von Tieren jeder Art überprüft werden. Darüber hinaus werden Tiertransporte und der tierschutzgerechte Umgang mit Schlachttieren überwacht. Stellungnahmen zu tierschutzrelevanten Baugesuchen und Prüfung von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten nehmen ebenfalls einen großen Bereich ein.

Folgende Tätigkeiten sind genehmigungspflichtig:

  • das gewerbsmäßige Züchten, Handeln, Halten und Zur-Schau-Stellen von Wirbeltieren
  • das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes
  • der gewerbliche Transport von Tieren
  • das gewerbsmäßige Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlinge
  • die Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung
  • die Haltung von Tieren in einem Zoo oder ähnlicher Einrichtung
  • die Durchführung von Tierbörsen
  • das gewerbliche Zur-Ruhe-Stellen und Töten von Tieren
  • die Durchführung von Tierversuchen, die Haltung und Züchtung von Versuchstieren
  • die Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken oder die Unterhaltung hierfür vorgesehener Einrichtungen.
  • die Ausbildung von Hunden für Dritte sowie Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter
  • das Verbringen/die Einfuhr von Wirbeltieren, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen eine Gegenleistung in das Inland oder
  • die Vermittlung der Abgabe der Tiere

Antragsformular für eine genehmigungspflichtige Tätigkeit nach §11 Tierschutzgesetz (PDF, 53 KB)

Merkblatt des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg zur Halterung von geangelten Fischen

Inhalt

Kontakt

Dr. Gerald Geiser

Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum C0.13
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 5400
Fax 07222 381 5499