Rindertuberkulose

  • Bei der Rindertuberkulose handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, hervorgerufen durch das Bakterium Mycobacterium bovis und Mycobacterium caprae.
  • Deutschland gilt seit 1997 als amtlich frei von Rindertuberkulose, allerdings fielen im Jahr 2012 bei Schlachtungen im bayerischen Oberallgäu Einzeltiere mit Tuberkulose auf. Es wird vermutet, dass sich die Tiere beim Almaufenthalt durch Rotwild infiziert haben. Daraufhin wurden weitere Tiere untersucht und die Erkrankung auch bei ca. 800 weiteren Tieren festgestellt, vor allem in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg und Niedersachsen.
  • Die Übertragung des Erregers erfolgt direkt von Rind zu Rind oder über andere Wiederkäuer, z.B. Schafe oder Ziegen, aber auch Wildtiere. Ebenso kann die Erkrankung über Kot, Wasser, Futter, Rohmilch etc. weitergetragen werden.
  • Klinisch erkranken die Rinder i.d.R. mit unklaren Symptomen, wie Abmagerung, Fieber, Leistungsrückgang und mattem Husten, oft sind aber auch keine Symptome erkennbar. Die Diagnose der Erkrankung erfolgt über einen Hauttest, bei dem Tuberkulin unter die Haut gespritzt wird. Hatte das Tier Kontakt zum Erreger bildet sich eine Verdickung der Hautstelle. Zur endgültigen Abklärung einer positiven Hautreaktion muss das Tier getötet werden, da nur die Veränderungen an den Organen beweisend sind. Auch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Schlachttier-Untersuchung wird Tuberkulose sehr sicher erkannt.
  • Eine strenge Bekämpfung der Erkrankung ist vonnöten, insbesondere da auch eine Übertragung der Mycobakterien auch auf den Menschen möglich ist, z.B. durch direkten Tierkontakt mit infizierten Rindern oder Verzehr von Rohmilch oder rohem Rindfleisch. Besonders gefährdet sind kleine Kinder, ältere und geschwächte Personen. Pasteurisierte Milch(-produkte) sowie durcherhitzte Fleischprodukte sind jedoch für den Menschen unbedenklich. Zudem ist der aktuell zu findende Erreger Mycobacterium caprae für den Menschen nur geringgradig ansteckend, im Gegensatz zum Erreger Mycobacterium tuberculosis, der in der Regel für die Tuberkulose des Menschen verantwortlich ist.
  • Zur weiteren Eindämmung der Tuberkulosefälle wurde durch das Land Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verpflichtet die Landwirte ihre Rinder mittels Hauttest auf Tuberkulose untersuchen zu lassen, sofern bestimmte Risikofaktoren, wie Almauftrieb, Verkauf von Vorzugsmilch oder Zukauf von Rindern aus den stark betroffenen bayerischen Landkreisen, vorliegen.

Weitere Informationen zur Rindertuberkulose:

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Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

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