Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren gemäß Arzneimittelrecht

Wer Tiere hält, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, hat schriftlich Nachweise zu führen über:

  • Bezug der Arzneimittel
  • Art und Menge der Anwendung von Arzneimittel

Voraussetzungen:

Jeder, der Arzneimittel bei Tieren anwendet, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.

Formulare:

Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren 

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 1 über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.
Dienstleistung im Detail

Inhalt

Hinweis

Anzeigen oder Beschwerden bezüglich Tierhaltung und/oder Lebensmittelbetrieben senden Sie bitte an amt54@landkreis-rastatt.de.

Kontakt

Dr. Gerald Geiser

Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum C0.13
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 5400
Fax 07222 381 5499