Grundwasser

Grundwasser

  • Um unser Grund- und Quellwasser vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und Gefährdungen zu schützen, werden im Interesse der bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen. In den Wasserschutzgebietsverordnungen sind verschiedene Nutzungseinschränkungen zu beachten.
  • Die für Sie geltenden Schutzgebietsauflagen und Wasserschutzgebietskarten können Sie bei Ihrer Gemeinde oder beim Umweltamt erfragen und einsehen. 
  • Wasserschutzgebiete werden in drei Zonen [Fassungsbereich (Zone I), engere Schutzzone (Zone II) und weitere Schutzzone (Zone III oder IIIA/IIIB)] eingeteilt, wobei die Anforderungen an den Grundwasserschutz von Zone III nach Zone I zunehmen.
  • Übersichtskarte Wasserschutzgebiete (PDF, 2 MB)
  • Warum sind Wasserschutzgebiete notwendig
    Die Wasserversorgung in der Oberrheinebene ist grundsätzlich kein Mengenproblem. In immer stärkerem Maße ist die Güte des Grund- und Quellwassers zum Beispiel durch Einflüsse aus landwirtschaftlich genutzten Gebieten [Nitrat sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (PBSM)] und im Einflussbereich von Industrieanlagen (chemische Verbindungen) beeinträchtigt.

Grundwassergüte und Grundwasserstände im Landkreis und der Region

  • Der Zustand des Grundwassers wird kontinuierlich durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe in ausgewählten Pegeln überwacht.
  • Informationen zu Grundwasserständen erhalten Sie bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
  • Auskünfte zu Grundwasserständen sowie dem Grundwasserstandsmessnetz erhalten Sie auch unter folgender Adresse:
    Regierungspräsidium Karlsruhe - Ref. 53.2, Dienstsitz Freudenstadt, Telefon: 07441 914-8052

Private Grundwasserbrunnen

Die Erstellung von privaten Gartenbrunnen ist dem Umweltamt umd dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Den Vordruck für das Umweltamt finden Sie hier.
Antrag auf Grundwasserentnahme (Umweltamt) (PDF, 172 KB)

Den Vordruck für das Gesundheitsamt erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde ober beim Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt.
Anzeige nach § 13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung (Nutzung einer Brauchwasseranlage) (PDF, 408 KB)

Wärmepumpen (Grundwasserwärmepumpe und Erdwärmesonde)

  • Wärmepumpen stellen eine interessante Alternativform in der Heiztechnik zur Reduzierung des CO2-Austoßes dar. Unterschieden wird hierbei zwischen Grundwasserwärmepumpen (auch Wasser/Wasser Wärmepumpe) und der Erdwärmesonden-Technik.
  • Erdwärmesonde: Erdreich ist ein sehr guter Wärmespeicher. Seine Temperatur beträgt das ganze Jahr über etwa 8 bis 12 ° C. Zur Aufnahme der Wärme werden entweder Rohre in senkrechten Bohrlöchern (Erdwärmesonden) oder Rohrschlangen waagrecht in 1 bis 1,5 m Tiefe verlegt.
  • Grundwasserwärmepumpe: Grundwasser ist ideal, um Sonnenwärme zu speichern. Selbst an sehr kalten Tagen liegt die Wassertemperatur zwischen 7 bis 12 ° C. Über einen Förderbrunnen wird das Grundwasser entnommen. Das abgekühlte Wasser wird anschließend in einen Schluckbrunnen zurückgeführt.
  • Beide Techniken sind wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Vor Antragstellung empfiehlt es sich jedoch, das Grundstück durch das Umweltamt auf die Lage in einem Wasserschutzgebiet oder eventuellen Altlasten o.ä. prüfen zu lassen. Je nach Standort kann es durchaus auch Einschränkungen oder sogar Verbote für die Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen geben.
  • Den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis stellt dann ein Brunnenbau-Fachbetrieb oder zertifiziertes Bohrunternehmen.

Grundwasserabsenkung

Für die Herstellung von Bauwerken, die in das Grundwasser einbinden, ist das anstehende Grundwasser während der Bauphase  i.d.R. temporär abzusenken. Hierzu ist beim Umweltamt eine wasserrechtliche Erlaubnis durch einen Sachkundigen zu beantragen.
 
Antrag wasserrechtliche Erlaubnis Gewässerbenutzung während Baumaßnahme (Brunnenbohrung, Grundwasserhaltung,...) (PDF, 300 KB)

Inhalt

Kontakt

Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 5300
Fax 07222 381 5399