Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt den alltäglichen Bedarf eines Menschen sicher. Über gestaffelte Pauschalen, sogenannte Regelsätze, werden Ernährung, Körperpflege, Reinigungsmittel, kleinere Wäscheartikel und sonstige persönliche Bedürfnisse abgedeckt. Für bestimmte Situationen (zum Beispiel bei Alleinerziehung, besonderer Ernährungsform, Alter usw.) werden zum Regelsatz noch Mehrbedarfszuschläge gewährt. Ebenfalls kann der Betrag für eine angemessene freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf berücksichtigt werden. Die Unterkunftskosten einschließlich Heizung und weiterer Nebenkosten werden gesondert berechnet, wobei gewisse Höchstgrenzen gelten. Dem Bedarf ist grundsätzlich das vorhandene Einkommen gegenüber zu stellen. Vereinfacht ausgedrückt ergibt der Differenzbetrag zwischen dem Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen die finanzielle Hilfe. Dieser Betrag wird als laufende Leistung - in der Regel monatlich - ausgezahlt, solange sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ändern. Einmalige Beihilfen können nur noch für besondere Bedarfe gewährt werden:

  • Erstausstattung für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
  • für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der sozialrechtlichen Bestimmungen

Solche einmalige Leistungen können auch dann beantragt werden, wenn Sie zwar keine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, der Bedarf für die benötigte Anschaffung aber nicht selbst bestritten werden kann. Wichtig dabei ist, dass Sie die einmaligen Leistungen vor dem Kauf beantragen.

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