Antrag auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Neu: Elektronische Antragstellung möglich (siehe unten)

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg und Sicherheit, bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Nachdem eine fundierte Ausbildung nicht an fehlenden Mitteln des Azubis, seiner Eltern oder des Ehegatten scheitern soll, stellt der Staat finanzielle Hilfen zur Verfügung. Azubis, die Ihre Ausbildung und den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch ihre Unterhaltspflichtigen bestreiten können, haben die Möglichkeit, Fördermittel zu er halten. Ob eine Ausbildung förderfähig ist, bemisst sich nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

BAföG (Schüler-BAföG)

  • BAföG-Leistungen werden in der Regel elternabhängig gewährt, das heißt, ob eine Förderung zustande kommt, hängt vom Einkommen der Eltern ab. Hierbei wird stets das Einkommen aus dem Vorvorjahr der Antragstellung zugrunde gelegt. Welches Amt für die Bearbeitung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eltern ab. Die Höhe der BAföG-Leistungen richtet sich nach der Art der Schulausbildung.
  • Manche Ausbildungen werden auch unabhängig vom Elterneinkommen gefördert, wie z.B. der Wirtschaftsoberschule der Handelslehranstalt (HLA) Gernsbach oder der Berufsoberschule für Sozialwesen der Robert-Schumann-Schule Baden-Baden.
  • Bei den Förderleistungen handelt es sich um einen 100 Prozent Zuschuss, welcher nicht zurück gezahlt werden muss.
  • Der Vermögensfreibetrag beträgt augenblicklich 15.000,00 Euro zuzüglich 2.100,00 Euro für den Ehegatten und jedes weitere Kind.
  • Bis zur Altersgrenze von 45 Jahren ist in der Regel eine Förderung nach dem BAföG möglich.

AFBG (Aufstiegs-BAföG/Meister-BAföG)

  • Neben Schülern können auch Fachkräfte, die berufliche Aufstiegsfortbildungen absolvieren, staatliche Unterstützung erhalten. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) umfasst die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, wie Meisterkurse und andere vergleichbare Fortbildungsabschlüsse.
  • Um förderberechtigt zu sein, ist eine abgeschlossene Erstausbildung erforderlich.
  • Seit dem 1.August 2016 ( 3. AFBGÄndG) können auch SchülerInnen der Fachschulen für Sozialpädagogik nach dem AFBG gefördert werden.
  • Bei Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten, höchstens jedoch 15.000,00 Euro vorgesehen.
  • Die Förderung des Maßnahmebeitrags besteht augenblicklich aus einem Zuschuss von 50 Prozent. Bei Vollzeitmaßnahmen besteht die Möglichkeit neben dem Maßnahmebeitrag noch einen Unterhaltsbeitrag zu erhalten. Die Höhe der Leistungen hängt von der familiären Situation des Teilnehmers ab. Das Einkommen der Eltern bleibt hierbei außer Betracht. Der Vermögensfreibetrag beläuft sich momentan auf 45.000,00 Euro, für den Ehegatte und Kinder erhöht sich dieser um jeweils 2.100,00 Euro.
  • Eine Altersbegrenzung besteht nicht.

Fristen

Die Anträge für das BAföG oder AFBG sollten rechtzeitig (3 Monate) vor Ausbildungsbeginn oder Schulbeginn gestellt sein.

Voraussetzungen

Schülerbafög (BAföG)

  • Deutsche Staatsangehörige, bei ausländischen Mitbürgern unter bestimmten Voraussetzungen, Eignung und ein bestimmtes Höchstalter.
  • Alter bis zum 45. Lebensjahr (Ausnahmen bei Kindererziehungszeiten)

Meisterbafög (AFBG)

  • Deutsche Staatsangehörige mit Berufsabschluß oder einer entsprechenden beruflichen Qualifikation, bei ausländischen Mitbürgern unter bestimmten Voraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte aus den Formularen.

Antrag auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Die Formulare sind unter 413 zu finden.

Elektronischer BAföG- und AFBG-Antrag

NEU: Elektronischer BAföG-Antrag (eAntrag BAföG) und AFBG-Antrag (eAntrag AFBG)

Ab sofort können Sie Ihren BAföG-Antrag elektronisch ausfüllen. Danach haben Sie die Wahl:

Sie können den Antrag entweder

  • elektronisch (per De-Mail) an uns versenden. Bitte senden Sie den Antrag mit der Versandoption "absenderbestätigt" an die De-Mail-Adresse: post@landkreis-rastatt.de-mail.de.  
  • Hinweis: Dies ist nur möglich, wenn Sie selbst bereits über ein De-Mail-Konto bzw. eine De-Mail-Adresse verfügen - eine E-Mail-Adresse reicht hierfür nicht aus!

oder

  • ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg einreichen.

Hier geht´s zum elektronischen BAföG-Antrag: BAföG e-Antrag mit Online-Ausfüllhilfe

Hier geht´s zum elektronischen AFBG-Antrag: AFBG e-Antrag mit Online-Ausfüllhilfe

Rechtsgrundlage

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Inhalt

Kontakt

Ausbildungsförderung (BAföG/AFBG)
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Fax 07222 381-2199