Antrag auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg und Sicherheit, bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Nachdem eine fundierte Ausbildung nicht an fehlenden Mitteln des Azubis, seiner Eltern oder des Ehegatten scheitern soll, stellt der Staat finanzielle Hilfen zur Verfügung. Azubis, die Ihre Ausbildung und den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch ihre Unterhaltspflichtigen bestreiten können, haben die Möglichkeit, Fördermittel zu er halten. Ob eine Ausbildung förderfähig ist, bemisst sich nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

BAföG (Schüler-BAföG)

  • BAföG-Leistungen werden in der Regel elternabhängig gewährt, das heißt, ob eine Förderung zustande kommt, hängt vom Einkommen der Eltern ab. Hierbei wird stets das Einkommen aus dem Vorvorjahr der Antragstellung zugrunde gelegt. Welches Amt für die Bearbeitung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eltern ab. Die Höhe der BAföG-Leistungen richtet sich nach der Art der Schulausbildung.
  • Manche Ausbildungen werden auch unabhängig vom Elterneinkommen gefördert, wie z.B. der Wirtschaftsoberschule der Handelslehranstalt (HLA) Rastatt oder der Berufsoberschule für Sozialwesen der Robert-Schumann-Schule Baden-Baden.
  • Bei den Förderleistungen handelt es sich um einen 100 Prozent Zuschuss, welcher nicht zurück gezahlt werden muss.
  • Der Vermögensfreibetrag beträgt augenblicklich 15.000,00 Euro für Antragstellende bis Vollendung des 30. Lebensjahres. 45.000,00 Euro für Antragstellende ab dem 30. Lebensjahr. Zusätzlich erhöht sich die Freigrenze um 2.300,00 Euro für den Ehepartner und jedes weitere Kind.
  • Bis zur Altersgrenze von 45 Jahren ist in der Regel eine Förderung nach dem BAföG möglich.

AFBG (Aufstiegs-BAföG/Meister-BAföG)

  • Neben Schülern können auch Fachkräfte, die berufliche Aufstiegsfortbildungen absolvieren, staatliche Unterstützung erhalten. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) umfasst die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, wie Meisterkurse und andere vergleichbare Fortbildungsabschlüsse.
  • Um förderberechtigt zu sein, ist in der Regel eine abgeschlossene Erstausbildung erforderlich.
  • Seit dem 1.August 2016 ( 3. AFBGÄndG) können auch SchülerInnen der Fachschulen für Sozialpädagogik nach dem AFBG gefördert werden.
  • Bei Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten, höchstens jedoch 15.000,00 Euro vorgesehen.
  • Die Förderung des Maßnahmebeitrags besteht augenblicklich aus einem Zuschuss von 50 Prozent. Bei Vollzeitmaßnahmen besteht die Möglichkeit neben dem Maßnahmebeitrag noch einen Unterhaltsbeitrag zu erhalten. Die Höhe der Leistungen hängt von der familiären Situation des Teilnehmers ab. Das Einkommen der Eltern bleibt hierbei außer Betracht. Der Vermögensfreibetrag beläuft sich momentan auf 45.000,00 Euro, für den Ehegatte und Kinder erhöht sich dieser um jeweils 2.300,00 Euro.
  • Eine Altersbegrenzung besteht nicht.

Fristen

Die Anträge für das BAföG oder AFBG sollten rechtzeitig (3 Monate) vor Ausbildungsbeginn oder Schulbeginn gestellt sein.

Voraussetzungen

Schülerbafög (BAföG)

Informationen zum Schülerbafög

Aufstiegsbafög (AFBG)

Informationen zum Aufstiegsbafög

Hier geht´s zum elektronischen BAföG-Antrag: BAföG e-Antrag mit Online-Ausfüllhilfe

Hier geht´s zum elektronischen AFBG-Antrag: AFBG e-Antrag mit Online-Ausfüllhilfe

Tipps zur Antragstellung

  • Bitte senden Sie uns auf dem Postweg keine Original-Dokumente, da wir die Unterlagen digitalisieren und anschließend vernichten.
  • Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig von Ablauf des Bewilligungszeitraumes und möglichst vollständig bei uns ein. Bitte kontrollieren Sie, ob alle Formblätter und sonstigen Nachweise gut lesbar sind. Streichen Sie alle Felder, die nicht zutreffen. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen, insbesondere die Antragsformulare unterschrieben sind.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie die Unterlagen nicht tackern, nicht mir Büroklammern zusammenfügen und nicht in Klarsichthüllen legen.
  • Bitte scannen Sie die Unterlagen richtig herum in Leserichtung (nicht „auf dem Kopf“) und in der richtigen Reihenfolge.
  • Achten Sie bitte beim E-Mail-Versand darauf nur PDF-Dateien hier einzureichen. Sollten Sie abweichende Dateiformate verwenden, riskieren Sie, dass Ihre Unterlagen hier nicht gelesen und/oder verarbeitet werden können. Insbesondere iOS-Dateiformate von iPhones oder iPads (HEIF-, HEIC-Foots) können nicht geöffnet werden. Bei abweichenden Dateiformaten müssen wir Sie leider auffordern, die elektronische einzureichenden Dokumente als PDF-Dateien zu übersenden. Senden Sie uns bitte keine ZIP-Dateien zu.

Rechtsgrundlage

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Inhalt

Kontakt

Ausbildungsförderung (BAföG/AFBG)
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381-0
Fax 07222 381-2199