Aufnahmebehörde

Aufnahme und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge

Hier finden Sie alle Infos zum Thema.

Unterbringung und Eingliederung von Spätaussiedlern

Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland werden die Spätaussiedler, die nahezu ausschließlich aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion kommen, von der Bundesaufnahmestelle in Friedland über das Regierungspräsidium Karlsruhe direkt an die Stadt- und Landkreise verteilt und dort in sogenannten Staatlichen Übergangswohnheimen untergebracht sofern kein eigener Wohnraum vorhanden ist. Nach dem Eingliederungsgesetz ist die Nutzung dieser Übergangswohnheime auf ein Jahr befristet; diese Frist kann um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn ansonsten eine Obdachlosigkeit nicht vermieden werden kann.

Für die Unterbringung in den Wohnheimen zahlen die dort untergebrachten Spätaussiedler Gebühren, die sich nach der Rechtsverordnung des Landkreises Rastatt und dem Gebührenverzeichnis ergeben.

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Kontakt

Flüchtlingsunterbringung/Meldeaufsicht
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 4377
Fax 07222 381 4399