Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Verwarnung, wann ergeht im Nachgang hierzu ein Bußgeldbescheid?

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann eine Verwarnung erteilt werden, deren Verwarnungsgeld sich zwischen 5,00 und 55,00 Euro bewegt. Bezahlt der Betroffene innerhalb der Frist von einer Woche nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es ergeht ein Bußgeldbescheid, der mit Gebühren und Auslagen verbunden ist.

Welche Bedeutung hat die Anhörung?

Die Anhörung gibt dem Betroffenen Gelegenheit, sich zu äußern (Grundsatz des rechtlichen Gehörs). Diese Anhörung kann auch mündlich durch die Polizei an Ort und Stelle vorgenommen werden. Äußert sich der Betroffene nicht, bzw. gibt er bei einer schriftlichen Anhörung innerhalb der ihm gegebenen Frist keine Antwort, leitet die Bußgeldbehörde das Bußgeldverfahren ein. Äußert sich der Betroffene, so wird unter Würdigung seiner Aussage das Verfahren weitergeführt oder beendet.

Was ist ein Kostenbescheid?

Von Bedeutung ist die Anhörung zum Beispiel auch bei Halt- und Parkverstößen. Der Bußgeldbehörde ist durch die Kennzeichenermittlung meist nur der Halter bekannt. Hat dieser allerdings den Verstoß nicht begangen und teilt er der Bußgeldbehörde den tatsächlichen Fahrzeugführer nicht mit, ergeht ein Kostenbescheid. Kostenbescheid bedeutet, dass das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt wird, und dem Halter die angefallenen Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens auferlegt werden.

Was bewirkt ein Einspruch?

  • Der Einspruch im Bußgeldverfahren ist ein Rechtsbehelf, der dem Betroffenen die Gelegenheit gibt, sich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eines Bußgeldbescheides zu äußern, um Tatsachen oder Beweismittel zu seiner Entlastung vorzubringen.
  • Die Bußgeldbehörde entscheidet nach einem wirksamen Einspruch, ob sie durch die vorgebrachten Einwendungen zu einer neuen Entscheidung kommt. Allerdings kann hierbei auch eine nachteiligere Entscheidung getroffen werden. Die Bußgeldbehörde kann auch zu dem Entschluss kommen, dass durch die vorgebrachten Einwendungen das Verfahren eingestellt wird. Kann jedoch die Bußgeldbehörde dem Einspruch nicht abhelfen, bleibt also ihre Entscheidung aufrecht erhalten, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht ab. Die Angelegenheit wird dann in einem gerichtlichen Hauptverfahren entschieden.
  • Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens bis zum Erlass einer gerichtlichen Entscheidung unwiderruflich zurückgenommen werden. Die Rücknahme führt zur Rechtskraft und damit Vollstreckbarkeit des Bußgeldbescheides.

Wann erlöschen die auf Grund von Verkehrsordnungswidrigkeiten eingetragenen Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg?

Dies ist von der Schwere des Verstoßes abhängig. Jede Tat wird separat betrachtet. Einfache Ordnungswidrigkeiten werden nach 2,5 Jahren gelöscht, grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot erst nach 5 Jahren.

Einzelne Verkehrsverstöße, die mit Punkteeintrag versehen sind (nur beispielhafte Aufzählung):

  • Geschwindigkeitsübertretungen ab 21 km/h
  • Überschreitung der Fälligkeit von mehr als 4 Monaten bei Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Rotlichtverstoß

Ab wann ist das Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen mit einem Fahrverbot verbunden?

Innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h.

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