Der Wolf im Landkreis Rastatt
Informationen für Nutztierhalter
Die Wolfspopulationen in Europa wachsen und breiten sich wieder aus. Nachdem seit dem Jahr 2015 auch in Baden-Württemberg wieder einzelne Wölfe nachgewiesen wurden, haben sich inzwischen mehrere Wölfe dauerhaft im Schwarzwald niedergelassen. Seit 2018 wird im Landkreis Rastatt regelmäßig der männliche Wolf mit der Bezeichnung GW852m im Höhengebiet zwischen Reichental, Bad Wildbad, Forbach und Oppenau durch genetische Proben und Fotofallen nachgewiesen. Mit Nachweis vom 12. März 2026 wurde zudem bestätigt, dass sich der weibliche Wolf GW4816f seit mindestens 3 Monaten im Territorium Enztal aufhält. Gemäß nationaler Monitoringstandards bestätigt dies die Paarbildung im Territorium. Darüber hinaus kommt es im weiteren Umfeld zunehmend zu Nachweisen weiterer durchziehender Wölfe.
Der Wolf ist eine nach nationalem und internationalem Recht streng geschützte Art. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht in Baden-Württemberg haben sich jedoch die Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit dem Wolf verändert. Die Art unterliegt nun zusätzlich jagdrechtlichen Regelungen, wobei der Schutzstatus grundsätzlich bestehen bleibt. Eingriffe, insbesondere Entnahmen einzelner Tiere, sind nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen zulässig.
Zugleich stellt der Wolf eine Bedrohung für Weidetiere in Baden-Württemberg dar. Innerhalb des „Fördergebietes Wolfprävention“ fördert das Land daher die Anschaffung und Unterhaltung von wolfsabweisenden Weidezäunen und Herdenschutzhunden. Die Antragstellung erfolgt über die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die Voraussetzungen für eine wolfsabweisende Einzäunung von Weidetieren und die bestehenden Fördermöglichkeiten informieren:
Informationen zum Herdenschutz
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg
Fragen zum Herdenschutz/Kontakt Herdenschutzberatung: 0761 4018-471, Mail: Herdenschutz.FVA-BW@forst.bwl.de
Formulare
Die Formulare für die Beantragung von Fördermitteln für die Herdenschutzmaßnahmen können unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/7355248
Wichtige Adressen und Telefonnummern
Als oberste Naturschutzbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) für das Wolfsmanagement in Baden-Württemberg zuständig (Web: www.um.baden-wuerttemberg.de/wolf). Hier finden Sie Informationen zum Management, Fördermöglichkeiten im Herdenschutz und beispielsweise FAQs zum Wolf. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz zum 2. April 2026 geht die Zuständigkeit für den Wolf auf das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über.
Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt BW übernimmt das Monitoring, die Herdenschutzkonzeption und den Bereich Wissenstransfer und Kommunikation zu Wölfen in BW. (Web: www.fva-bw.de/wolf).
Zentrale Ansprechperson bei Fragen rund um das Thema Wolf ist als Wildtierbeauftragter des Landkreises Rastatt Herr Thomas Bauer (E-Mail: th.bauer@landkreis-rastatt.de, Telefon: 0151 11696726). Die Wildtierbeauftragten nehmen Meldungen zum Wolfsmonitoring entgegen und stehen auch für verwaltungsinterne Fragen zur Verfügung.
Bei Wolfssichtungen und weiteren Hinweisen, insbesondere beim Verdacht auf einen Nutztierriss, können Sie sich auch an den Arbeitsbereich Luchs und Wolf des FVA-Wildtierinstitut melden.

