Der Wolf im Landkreis Rastatt
Informationen für Nutztierhalter
Die Wolfspopulationen in Europa wachsen und breiten sich wieder aus. Nachdem seit dem Jahr 2015 auch in Baden-Württemberg wieder einzelne Wölfe nachgewiesen wurden, haben sich inzwischen zwei Wölfe dauerhaft im Schwarzwald niedergelassen. Seit 2018 wird im Landkreis Rastatt regelmäßig der männliche Wolf mit der Bezeichnung GW852m im Höhengebiet zwischen Reichental, Bad Wildbad, Forbach und Oppenau durch genetische Proben und Fotofallen nachgewiesen.
Der Wolf ist eine nach nationalem und internationalem Recht streng geschützte Art. Zugleich stellt er eine Bedrohung für Weidetiere in Baden-Württemberg dar. Innerhalb des „Fördergebietes Wolfprävention“ fördert das Land daher die Anschaffung und Unterhaltung von wolfsabweisenden Weidezäunen und Herdenschutzhunden. Die Antragstellung erfolgt über die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die Voraussetzungen für eine wolfsabweisende Einzäunung von Weidetieren und die bestehenden Fördermöglichkeiten informieren:
Formulare
Typ | Name | Datum | Größe |
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Wolf Antrag Teil D5 Herdenschutz (PDF, 236 KB) | 09.06.2021 | 236 KB | |
Wolf Betriebsdarstellung zum Förderantrag Präventionsmßanahmen Herden (PDF, 155 KB) | 09.06.2021 | 155 KB | |
Wolf Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung technische Maßnahme (PDF, 26 KB) | 09.06.2021 | 26 KB | |
Wolf LPR Anhang 5 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (PDF, 276 KB) | 09.06.2021 | 276 KB |
Wichtige Adressen und Telefonnummern
Wolfshinweise oder Meldungen eines Nutztierrisses, bei dem ein Wolf Verursacher sein könnte, richten Sie bitte an die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.
Diese informiert dann unmittelbar den zuständigen Wildtierschutzbeauftragten des Landkreises Rastatt, Herrn Martin Hauser: