Wohnraumförderung

An wen können Sie sich im Landkreis mit Ihren Fragen wenden?

Die Wohnraumförderstelle des Landkreises Rastatt berät Sie gerne gebührenfrei. Das Thema Wohnraumförderung ist sehr individuell. Sie können telefonisch oder per Mail einen Termin für eine ausführliche persönliche Beratung vereinbaren.

Rechtsgrundlage

Eigentumsförderung

Wer wird gefördert?

  • Private Haushalte/Familien (Paare, Alleinerziehende, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften) mit mindestens einem minderjährigen Kind
  • Schwerbehinderte Personen mit speziellen Wohnbedürfnissen

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Z-15 Darlehen für den Bau oder Erwerb neuer Immobilien, Erwerb von gebrauchten Immobilien, Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums
  • Ergänzungsförderung zum Z-15 Darlehen bei Familienzuwachs (Tilgungszuschuss)
  • Zusatzförderung z.B. Neuer Wohnraum, Barrierefreiheit, Energieeffizienz, Flexible Wohnraumgestaltung Ergänzungsfinanzierung (Darlehen für den restlichen Finanzierungsbedarf, wenn Hausbank eine Finanzierung ablehnt)
  • Finanzierung Familienzuwachs (Darlehen zu Kapitalmarktkonditionen mit der Option auf eine Zinsverbilligung bei Familienzuwachs)

Die zentralen Fördervoraussetzungen für das Z-15 Darlehen sind u.a.

  • Einhaltung der Einkommensgrenze
  • Erwerb von gebrauchten Immobilien
  • Einhaltung der Wohnflächenunter- und Obergrenze

Detailliertere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und den Fördervoraussetzungen finden auf der Homepage der L-Bank unter www.l-bank.de/z15.

Erforderliche Unterlagen für ein Beratungsgespräch

  • Gehaltsmitteilungen/Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
  • letzter vorliegende Steuerbescheid
  • Unterlagen zum Objekt (Pläne, Grundrisse, Bilder, Wohnflächenberechnung)
  • Kostenschätzung/Preis des Objekts (ggfls. eigene Aufstellung)
  • Dokumente über Eigenkapital (Kontoauszug, Sparbuch, Bausparverträge)

Erforderliche Unterlagen für die Antragsstellung

Die Unterlagen-Checkliste zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der L-Bank unter https://Unterlagen-Checkliste.pdf

Die Antragstellung ist online über das Förderportal der L-Bank möglich https://portal.l-bank.de.
Um die Fördermöglichkeit nicht zu verlieren, sollten Sie im Vorfeld der Antragstellung keine Verträge unterschreiben bzw. sich vorab bei der Wohnraumstelle zwecks Förderschädlichkeit informieren.

Mietwohnraumförderung

Wer wird gefördert?

Bauherren (u.a. Wohnungsunternehmen/-genossenschaften, Gemeinden, Privatpersonen), die neue Mietwohnungen bauen, kaufen oder erweitern wollen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Neubau oder der Erwerb von neuen Mietwohnungen
  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen vermieteten Wohnraums
  • Miet- und Belegungsbindungen

Fördervoraussetzungen

  • angemessene Wohnungsgröße im Verhältnis zur Anzahl der Räume
  • Vermietung nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein
  • Absenkung der Kaltmiete gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) wahlweise zwischen 20 und 40 Prozent während der frei wählbaren Bindungsdauer von 10, 15, 25 oder 30 Jahren ab Bezugsfertigkeit des geförderten Wohnraums

Detailliertere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und den Fördervoraussetzungen können Sie den Merkblättern auf der Homepage der L-Bank unter www.l-bank.de/Mietwohnraumförderung entnehmen. Hier finden Sie auch das Antragsformular.

Um die Fördermöglichkeit nicht zu verlieren, sollten Sie im Vorfeld der Antragstellung keine Verträge unterschreiben bzw. sich vorab bei der Wohnraumstelle zwecks Förderschädlichkeit informieren.

Inhalt

Kontakt

Marcus Warth

Sachbearbeitung Wohnraumförderung

Telefon 07222 381 5143
Fax 07222 381 5199
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum E3.20