Wohnraumförderung

Kurzbeschreibung/Aufgaben

An wen können Sie sich im Landkreis mit Ihren Fragen wenden?

Das Thema Wohnraumförderung ist sehr kompakt. Telefonisch können höchstens kleine Detailfragen abgeklärt werden. Für eine ausführliche Beratung wird sich Ihre Wohnraumförderstelle deshalb gerne Zeit für Sie nehmen. Vereinbaren Sie dazu vorab telefonisch einen Termin und bringen Sie die Unterlagen mit, die Ihnen schon gleich am Telefon bei der Terminvereinbarung genannt werden.

Wer wird gefördert?

  • Familien (Paare oder Alleinerziehende) mit mindestens einem Kind 
  • Schwerbehinderte Personen mit speziellen Wohnbedürfnissen

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Das Land Baden-Württemberg bietet für den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohnraum verschiedene Fördermöglichkeiten an.
Gefördert werden können, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und ausreichend Fördermittel vorhanden sind, folgende Maßnahmen:

Basisförderung

  • Bau oder Erwerb neuer Immobilien
  • Erwerb von gebrauchten Immobilien
  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums

Zusatzförderung

  • Energetische Sanierung
  • Abbau von Barrieren
  • Innovativer Wohnungsbau

Finanzierung Familienzuwachs - Optionsdarlehen neu

Wer noch keine Kinder hat, aber die Familiengründung plant, kann ein „Optionsdarlehen“ von bis zu 75.000€ in Anspruch nehmen, dessen Konditionen sich verbessern, wenn Kinder geboren werden.

Erforderliche Unterlagen

für das Beratungsgespräch:

  • die letzten 12 Gehaltsmitteilungen/Lohnabrechnungen
  • Unterlagen zum Objekt (Pläne, Wohnflächenberechnung)
  • Kostenschätzung/Preis des Objekts (ggfls. eigene Aufstellung)
  • Dokumente über Ihr Eigenkapital (Kontoauszug, Sparbuch)
  • der letzte vorliegende Steuerbescheid

Formulare

Vordrucke sind bei den Bürgermeisterämtern und der Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt Rastatt erhältlich. Zusätzlich als pdf-Datei auf der Homepage der L-Bank unter www.l-bank.de

Kosten

  • gebührenfrei

Rechtsgrundlage

  • Landeswohnraumförderungsgesetz WoFG (Landesrecht)
  • Wohnflächenverordnung WoFlV (Bundesrecht)
  • Landeswohnraumförderungsprogramm (Landesrecht)
Inhalt

Kontakt

Annika Deger

Sachbearbeitung Wohnraumförderung

Telefon 07222 381 5143
Fax 07222 381 5199
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum E3.20