31.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Mittwoch, 30.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Seit Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet.Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 19. März 2022) (PDF)
30.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Dienstag, 29.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Seit Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet.Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 19. März 2022) (PDF)
29.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Montag, 28.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Seit Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet.Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 19. März 2022) (PDF)
28.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Freitag, 25.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Seit Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet.Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 19. März 2022) (PDF)
25.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Donnerstag, 24.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Seit Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet.Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 19. März 2022) (PDF)
24.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Mittwoch, 23.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Seit Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet.Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 19. März 2022) (PDF)
23.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Dienstag, 22.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Seit Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet.Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 19. März 2022) (PDF)
22.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Montag, 21.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Seit Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet.Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 19. März 2022) (PDF)
21.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Sonntag, 20.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Seit Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet.Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 19. März 2022) (PDF)
18.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Donnerstag, 17.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Aktuell gilt in Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 2 und 3 der Corona-Verordnung des Landes die WARNSTUFE. (gilt seit 23.02.2022)Mit einer weiteren Anpassung der Corona-Verordnung kehrt Baden-Württemberg ab Mittwoch, 23. Februar 2022, in die Warnstufe zurück.
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Mittwoch, 16.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Aktuell gilt in Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 2 und 3 der Corona-Verordnung des Landes die WARNSTUFE. (gilt seit 23.02.2022)Mit einer weiteren Anpassung der Corona-Verordnung kehrt Baden-Württemberg ab Mittwoch, 23. Februar 2022, in die Warnstufe zurück.
16.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Dienstag, 15.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Aktuell gilt in Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 2 und 3 der Corona-Verordnung des Landes die WARNSTUFE. (gilt seit 23.02.2022)Mit einer weiteren Anpassung der Corona-Verordnung kehrt Baden-Württemberg ab Mittwoch, 23. Februar 2022, in die Warnstufe zurück.
15.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Montag, 14.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Aktuell gilt in Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 2 und 3 der Corona-Verordnung des Landes die WARNSTUFE. (gilt seit 23.02.2022)Mit einer weiteren Anpassung der Corona-Verordnung kehrt Baden-Württemberg ab Mittwoch, 23. Februar 2022, in die Warnstufe zurück.
14.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Sonntag, 13.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Aktuell gilt in Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 2 und 3 der Corona-Verordnung des Landes die WARNSTUFE. (gilt seit 23.02.2022)Mit einer weiteren Anpassung der Corona-Verordnung kehrt Baden-Württemberg ab Mittwoch, 23. Februar 2022, in die Warnstufe zurück.
11.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Donnerstag, 10.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Aktuell gilt in Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 2 und 3 der Corona-Verordnung des Landes die WARNSTUFE. (gilt seit 23.02.2022)Mit einer weiteren Anpassung der Corona-Verordnung kehrt Baden-Württemberg ab Mittwoch, 23. Februar 2022, in die Warnstufe zurück.
10.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Mittwoch, 09.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Aktuell gilt in Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 2 und 3 der Corona-Verordnung des Landes die WARNSTUFE. (gilt seit 23.02.2022)Mit einer weiteren Anpassung der Corona-Verordnung kehrt Baden-Württemberg ab Mittwoch, 23. Februar 2022, in die Warnstufe zurück.
09.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Dienstag, 08.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Aktuell gilt in Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 2 und 3 der Corona-Verordnung des Landes die WARNSTUFE. (gilt seit 23.02.2022)Mit einer weiteren Anpassung der Corona-Verordnung kehrt Baden-Württemberg ab Mittwoch, 23. Februar 2022, in die Warnstufe zurück.
08.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Montag, 07.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Aktuell gilt in Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 2 und 3 der Corona-Verordnung des Landes die WARNSTUFE. (gilt seit 23.02.2022)Mit einer weiteren Anpassung der Corona-Verordnung kehrt Baden-Württemberg ab Mittwoch, 23. Februar 2022, in die Warnstufe zurück.
07.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Sonntag, 06.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Aktuell gilt in Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 2 und 3 der Corona-Verordnung des Landes die WARNSTUFE. (gilt seit 23.02.2022)Mit einer weiteren Anpassung der Corona-Verordnung kehrt Baden-Württemberg ab Mittwoch, 23. Februar 2022, in die Warnstufe zurück.
04.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Donnerstag, 03.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Aktuell gilt in Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 2 und 3 der Corona-Verordnung des Landes die WARNSTUFE. (gilt seit 23.02.2022)Mit einer weiteren Anpassung der Corona-Verordnung kehrt Baden-Württemberg ab Mittwoch, 23. Februar 2022, in die Warnstufe zurück.
03.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Mittwoch, 02.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Aktuell gilt in Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 2 und 3 der Corona-Verordnung des Landes die WARNSTUFE. (gilt seit 23.02.2022)Mit einer weiteren Anpassung der Corona-Verordnung kehrt Baden-Württemberg ab Mittwoch, 23. Februar 2022, in die Warnstufe zurück.
02.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Dienstag, 01.03.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Aktuell gilt in Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 2 und 3 der Corona-Verordnung des Landes die WARNSTUFE. (gilt seit 23.02.2022)Mit einer weiteren Anpassung der Corona-Verordnung kehrt Baden-Württemberg ab Mittwoch, 23. Februar 2022, in die Warnstufe zurück.
01.03.2022
Zahl der gemeldeten Fälle - Stand: Montag, 28.02.2022 (* 16 Uhr, Tagesbericht Landesgesundheitsamt (LGA))
Aktuell gilt in Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 2 und 3 der Corona-Verordnung des Landes die WARNSTUFE. (gilt seit 23.02.2022)Mit einer weiteren Anpassung der Corona-Verordnung kehrt Baden-Württemberg ab Mittwoch, 23. Februar 2022, in die Warnstufe zurück.
