Beeren, Pilze und Kräuter sammeln: Was ist im Wald eigentlich erlaubt?

Ob eine Handvoll Walderdbeeren beim Spaziergang, frische Brombeeren für den Kuchen oder ein paar Kräuter für den Tee – gerade in den Sommer- und Herbstmonaten locken die Wälder mit essbaren Schätzen. Viele Menschen greifen ganz selbstverständlich zu. Doch was ist tatsächlich erlaubt? Leonie Seitz vom Forstamt des Landkreises Rastatt erklärt die Spielregeln:

Das Foto zeigt einen Parasolpilz am Waldboden. Foto: Leonie Seitz/LRA
Zu den Schätzen des Waldes zählt auch der Parasolpilz. Foto: Leonie Seitz/LRA

Grundsätzlich gilt in Deutschland die sogenannte „Handstraußregel“. Sie erlaubt es, kleine Mengen wild wachsender Pflanzen, Pilze und Beeren für den persönlichen Eigenbedarf zu sammeln. Gemeint sind Mengen, die man mit der Hand oder einem kleinen Behälter für eine Mahlzeit oder einen selbstgebackenen Kuchen aufnehmen kann. Wer hingegen mit Eimern oder großen Säcken unterwegs ist oder die gesammelten Produkte verkaufen möchte, überschreitet die gesetzlichen Grenzen.

Auch wenn das Sammeln in kleinen Mengen erlaubt ist, sollte dabei stets an die Tiere gedacht werden. Was für uns ein leckerer Snack ist, stellt für viele Vogelarten, Säugetiere und Insekten eine wichtige Nahrungsquelle dar. Gerade im Spätsommer und Herbst sind Beeren und Früchte für die Tiere entscheidend, um Fettreserven für den Winter aufzubauen oder den Nachwuchs zu versorgen. Leonie Seitz: „Deshalb gilt: Nur so viel mitnehmen, wie wirklich benötigt wird, und immer ausreichend Früchte für die Tierwelt zurücklassen. Wer achtsam sammelt, trägt dazu bei, dass Mensch und Natur gleichermaßen von den Schätzen des Waldes profitieren können.“

Auch ist das Sammeln nicht überall erlaubt. In vielen Naturschutzgebieten oder besonders empfindlichen Lebensräumen gelten strengere Vorschriften. Dort können Pflanzen und Pilze vollständig geschützt sein oder das Betreten bestimmter Bereiche ist untersagt. Hinweisschilder vor Ort informieren über die jeweiligen Regelungen und sollten unbedingt beachtet werden. Gerade in Mooren, auf seltenen Magerrasen oder in Bereichen mit gefährdeten Pflanzenarten kann selbst das Pflücken kleiner Mengen die empfindliche Natur beeinträchtigen.

Neben den rechtlichen Aspekten spielt auch die eigene Sicherheit eine wichtige Rolle. Viele essbare Pilze oder Wildpflanzen besitzen giftige Doppelgänger, die auf den ersten Blick kaum zu unterscheiden sind. Bereits kleine Mengen können schwere Vergiftungen verursachen. Deshalb empfehlen Fachleute, ausschließlich Arten zu sammeln, die eindeutig bestimmt werden können. „Im Zweifelsfall lieber stehen lassen oder sich an Fachleute wenden“, rät die Forstmitarbeiterin. Hilfreich sind auch geführte Kräuter- oder Pilzwanderungen, um Sicherheit bei der Bestimmung zu erlangen.

Einige Pflanzenarten stehen unabhängig von der Menge unter gesetzlichem Schutz und dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Orchideenarten oder andere seltene Pflanzen. Auch manche Pilzarten sind besonders geschützt. Aus diesen Gründen sollte man sich vor dem Sammeln informieren. So verhält man sich regelkonform, vermeidet Bußgelder und hilft dabei, die Artenvielfalt unserer Wälder zu erhalten. „Wer auf den Wegen bleibt, Pflanzen nicht unnötig beschädigt und nur kleine Mengen für den Eigenbedarf sammelt, kann die Natur genießen, ohne ihr zu schaden“, betont Leonie Seitz.

(Erstellt am 12. September 2026)