Ausschuss berät über Schülerbeförderung und die Finanzentwicklung des Landkreises

Der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen hat sich in seiner Sitzung vom 5. Mai 2026 mit der Finanzentwicklung im ersten Quartal des Jahres 2026 sowie mit der Schülerbeförderung befasst.

Nach der ersten Prognose des Jahres 2026 erwartet der Landkreis Rastatt ein Ergebnis von -9,7 Millionen Euro und liegt damit rund 1,8 Millionen Euro unter der ursprünglichen Planung. Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus noch nicht umgesetzten Einsparmaßnahmen des globalen Minderaufwands. Die Kreisrätinnen und Kreisräte wurden über die aktuelle Haushaltslage informiert und die Verwaltung arbeitet weiterhin mit Nachdruck an der geforderten Haushaltskonsolidierung.

Daneben wurde die Aufnahme von Krediten bis zu 4,37 Millionen Euro beschlossen. Die Mittel sichern die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landkreises und fließen in wichtige Investitionsvorhaben.

Ferner wurden die Grundsätze für den neuen „Erweiterten Beteiligungsbericht“ des Landkreises beschlossen. Der Erweiterte Beteiligungsbericht dient dazu, den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie dem Kreistag einen nachvollziehbaren Gesamtüberblick über die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Kreises einschließlich seiner ausgegliederten Beteiligungen zu verschaffen.

Beschlossen wurde über den Einsatz der noch nicht verplanten Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität und kommunaler Anteil am Länder-und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz. Die 34,84 Mio. € sollen nach einstimmigem Beschluss in den Jahren ab 2027 mit 15 Mio. € in den Bereich Bildungsinfrastruktur, mit 15 Mio. € in den Bereich Verkehrsinfrastruktur und mit 4,8 Mio. € in den Bereich Digitalisierung investiert werden.

Für Personenbeförderungsleistungen bis zum Schuljahr 2029/30 im freigestellten Schülerverkehr zu kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wurden die Aufträge an mehrere Anbieter beschlossen. Die Leistungen beziehen sich konkret auf die Erich-Kästner-Schule Gaggenau, die Rheintalschule Bühl, die Augusta-Sybilla-Schule Rastatt, die Pestalozzischule Rastatt und die Astrid-Lindgren-Schule Iffezheim.

Mehrheitlich wurde schließlich über die Umwandlung der rechtlich unselbständigen Stiftung „Sozialfonds des Landkreises Rastatt“ in eine Verbrauchsstiftung beschlossen. Die Verwaltungskosten des Landkreises für die „Stiftung Sozialfonds des Landkreises Rastatt“ werden demnach erstattet.