Amtliche Bekanntmachung: Anmeldung, Einschulung, Unterrichtsbeginn - Information des Landkreises Rastatt über den Unterrichtsbeginn der kreiseigenen beruflichen Schulen
Gesetzliche Pflicht zum Besuch der Berufsschule
Alle Auszubildenden, die ein Ausbildungsverhältnis beginnen, sind berufsschulpflichtig und müssen bei der zuständigen Berufsschule angemeldet werden. Der Ausbildungsbetrieb und die gesetzlichen Vertreter sind dafür verantwortlich.
Auch alle Jugendlichen, die aus einer allgemeinbildenden Schule entlassen werden und kein Ausbildungsverhältnis eingehen, müssen eine berufliche Schule besuchen. Sie besuchen in der Regel das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (1 Jahr Vollzeitschule), das an den beruflichen Schulen eingerichtet ist. Auch hierfür sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich. Die beruflichen Schulen des Landkreises Rastatt starten wie folgt in das Schuljahr 2026/2027.
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