Amtliche Bekanntgabe: Feststellungsbeschluss über den Jahresabschluss 2025 des Landkreises Rastatt

Auf Grund von § 48 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Kreistag am 28. Juli 2026 den Jahresab-schluss für das Jahr 2025 mit folgenden Werten fest:

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Die Festellungsbeschluss für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2025 wird auf der Internetseite des Landkreises öffentlich bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar:
www.landkreis-rastatt.de/haushalt

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Rastatt, 28. Juli 2026
 
gez.
Prof. Dr. Christian Dusch, Landrat