Antrag auf Marktfestsetzung

Zuständigkeit

Das Landratsamt ist zuständig für alle Gemeinden im Landkreis außer die großen Kreisstädte Bühl, Gaggenau und Rastatt.

Erforderliche Unterlagen

  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0) – zu beantragen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) – zu beantragen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes
  • Nachweis über die Art der angebotenen Waren
  • Verzeichnis aller Anbieter und Aussteller
  • Ausstellungsplan/Lageplan

Formulare

130260 - Antrag auf Marktfestsetzung
130244 - Merkblatt zur Stellung von Anträgen auf Festsetzung von Veranstaltungen
130246 - Merkblatt über hygienische Mindestanforderungen für Lebensmittelverkaufsstände auf Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen
Übersicht Formulare

Kosten

Die Grundgebühr beläuft sich

  • pro Jahr: 190,00 Euro
  • befristet auf 5 Jahre: 450,00 Euro

Hinzu kommt eine weitere Gebühr in Höhe von 100,00 Euro, wenn eine Ausnahme nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz erteilt wird.

Rechtsgrundlage

§ 69 Gewerbeordnung

Inhalt

Kontakt

Christiane Layh

komm. Sachgebietsleiterin Öffentliche Ordnung/Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Gewerbe)

 

Telefon 07222 381 5203
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.06
Kerstin Burkart

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Gaststätten/Prostituiertenschutz)

Telefon 07222 381 5204
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.06