Erteilung einer Reisegewerbekarte

Zuständigkeit

Das Landratsamt ist zuständig für alle Gemeinden im Landkreis außer die großen Kreisstädte Bühl, Gaggenau und Rastatt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Lichtbild
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0) – zu beantragen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) – zu beantragen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes
  • Bescheinigung in Steuersachen - zu beantragen beim Finanzamt

Zusätzliche Unterlagen beim Umgang mit Lebensmittel/Speiseeis:

  • Belehrungsnachweis des Gesundheitsamtes
    (Anmeldungen möglich unter 07222 381-2500)
  • Erklärung Sondernutzung

Formulare

130000RA - Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Erklärung Sondernutzung
Übersicht Formulare

Kosten

  • befristet für ein Jahr: 190,00 Euro
  • unbefristet: 320,00 Euro

Rechtsgrundlage

  • § 55 Gewerbeordnung
Inhalt

Kontakt

Christiane Layh

komm. Sachgebietsleiterin Öffentliche Ordnung/Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Gewerbe)

 

Telefon 07222 381 5203
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.06
Kerstin Burkart

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Gaststätten/Prostituiertenschutz)

Telefon 07222 381 5204
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.06